GKV-Preisliste Ergotherapie
Die neuen Preise gelten für Behandlungen ab dem 1. Juli 2026. Diese Leistungen durften nach Anlage 2 erstmals ab dem 1. August 2026 abgerechnet werden. Der Juli ist damit bereits Leistungsmonat der neuen Tarife.
Quellenstand
Vergütung nach § 125 SGB V
Vollständige Vergütungsanlage 2 ab 1. Juli 2026 (PDF)
| Leistung | Vergütung | Zuzahlung je Leistung |
|---|---|---|
| Motorisch-funktionelle EinzelbehandlungX4102 · 30 Min. Therapie / 45 Min. Regelleistung | 59,27 € | 5,93 € |
| Sensomotorisch-perzeptive EinzelbehandlungX4103 · 45 Min. Therapie / 60 Min. Regelleistung | 79,03 € | 7,90 € |
| Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining, einzelnX4104 · Mind. 30 Min. Therapie / 45 Min. Regelleistung | 59,27 € | 5,93 € |
Die Zuzahlungsspalte zeigt den leistungsbezogenen Anteil aus der Vergütungsanlage. Bei Zuzahlungspflicht kommt die feste Gebühr einmal pro Verordnung dazu.
Blankoverordnung nach § 125a SGB V
Für Blankoverordnungen gilt eine eigene Vergütungsanlage.
Vergütungsanlage für Blankoverordnungen ab 1. Juli 2026 (PDF)Für ab dem 30. Juli 2026 ausgestellte Blankoverordnungen entfällt die versorgungsbezogene Pauschale. Bei früher ausgestellten Verordnungen ist die Übergangsregel zu prüfen. BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 45
Gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel
Bis zum 31. Dezember 2026 beträgt die Zuzahlung für Heilmittel 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. § 61 SGB V
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die Zuzahlung für Heilmittel 10 % der Kosten plus 15 € je Verordnung. BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23 und Art. 8 Abs. 2
Die Pflicht betrifft Versicherte ab 18 Jahren. Beachten Sie die Befreiungsregelungen und prüfen Sie einen vorgelegten Befreiungsnachweis. § 32 Abs. 2 SGB V und § 62 SGB V
Bei regulären Verordnungen zählt für die feste Gebühr der erste Behandlungstag. Bei Beginn im Dezember 2026 sind es 10 € je Verordnung, bei Beginn im Januar 2027 sind es 15 €. Der leistungsbezogene Anteil richtet sich nach dem jeweiligen Behandlungstag. Prüfen Sie beim Jahreswechsel den Befreiungsstatus erneut. § 8 des GKV-Vertrags (PDF)
Rechenbeispiel aus der Praxis
Bei sechs motorisch-funktionellen Einzelbehandlungen (X4102) ab 1. Juli bis 31. Dezember 2026 ergeben sich bei einer zuzahlungspflichtigen Person 6 × 5,93 € je Einheit plus einmalig 10 € für die Verordnung, also 45,58 €.
Vertrag, Anlagen und Praxiswissen
Vertragsübersicht des GKV-Spitzenverbands mit aktuellen und älteren Anlagen
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