GKV-Preisliste Physiotherapie

Die Vergütungssätze dieser Fassung gelten für Behandlungen ab dem 1. Januar 2026. Entscheidend für den Preis einer Behandlung ist nach Anlage 2 das Datum der Leistung.

Quellenstand

Vergütung nach § 125 SGB V

Vollständige Vergütungsanlage 2 ab 1. Januar 2026 (PDF)

Ausgewählte Preise der Anlage 2 ab 1. Januar 2026
LeistungVergütungZuzahlung je Leistung
Krankengymnastik (KG), einzelnX0501 · 15 bis 25 Min. Behandlungszeit29,63 €2,96 €
Manuelle Therapie, einzelnX1201 · 15 bis 25 Min. Behandlungszeit35,59 €3,56 €
Hausbesuch inklusive WegegeldX9950 · Einsatzpauschale nach Anlage 222,78 €2,28 €

Die Zuzahlungsspalte zeigt den leistungsbezogenen Anteil aus der Vergütungsanlage. Bei Zuzahlungspflicht kommt die feste Gebühr einmal pro Verordnung dazu.

Blankoverordnung nach § 125a SGB V

Für Blankoverordnungen gilt eine eigene Vergütungsanlage.

Vergütungsanlage für Blankoverordnungen ab 1. Januar 2026 (PDF)

Für ab dem 30. Juli 2026 ausgestellte Blankoverordnungen entfällt die versorgungsbezogene Pauschale. Bei früher ausgestellten Verordnungen ist die Übergangsregel zu prüfen. BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 45

Gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel

Bis zum 31. Dezember 2026 beträgt die Zuzahlung für Heilmittel 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. § 61 SGB V

Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die Zuzahlung für Heilmittel 10 % der Kosten plus 15 € je Verordnung. BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23 und Art. 8 Abs. 2

Die Pflicht betrifft Versicherte ab 18 Jahren. Beachten Sie die Befreiungsregelungen und prüfen Sie einen vorgelegten Befreiungsnachweis. § 32 Abs. 2 SGB V und § 62 SGB V

Bei regulären Verordnungen zählt für die feste Gebühr der erste Behandlungstag. Bei Beginn im Dezember 2026 sind es 10 € je Verordnung, bei Beginn im Januar 2027 sind es 15 €. Der leistungsbezogene Anteil richtet sich nach dem jeweiligen Behandlungstag. Prüfen Sie beim Jahreswechsel den Befreiungsstatus erneut. § 8 des GKV-Vertrags (PDF)

Rechenbeispiel aus der Praxis

Bei einer regulären Verordnung mit sechs erbrachten KG-Einheiten (X0501) im Jahr 2026 und einer zuzahlungspflichtigen Person ergeben sich 6 × 2,96 € je Einheit plus einmalig 10 € für die Verordnung, also 27,76 €.

Vertrag, Anlagen und Praxiswissen

Vertragsübersicht des GKV-Spitzenverbands mit aktuellen und älteren Anlagen

GKV-Preislisten für Ergotherapie und Logopädie

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