Ergotherapie

Fortbildungspflicht Ergotherapie: 60 Punkte, Nachweise, Kosten

60 Punkte in vier Jahren, aber kein einheitlicher Zeitraum 2026 bis 2029: was Anlage 4 zum Ergotherapie-Vertrag wirklich verlangt und wie Praxen es organisieren.

Redaktion TherapieNewsAktualisiert 7 Min. Lesezeit
Ergotherapeutin dokumentiert Fortbildungspunkte für die Praxis

Wer eine ergotherapeutische Praxis mit Kassenzulassung führt oder als fachliche Leitung benannt ist, muss in einem Betrachtungszeitraum von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte nachweisen, möglichst 15 Punkte pro Jahr [3]. Grundlage ist § 125 SGB V, der die Fortbildungspflicht als Inhalt der Heilmittelverträge vorschreibt, zusammen mit Anlage 4 zum Ergotherapie-Vertrag [4][3]. Der Vertrag ist in der Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2026 veröffentlicht und laut GKV-Spitzenverband gültig ab 01.04.2026 [1][2]. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was Anlage 4 tatsächlich verlangt, und räumt mit einem häufigen Missverständnis auf: Es gibt keinen einheitlichen Zeitraum 2026 bis 2029 für alle.

Kurzantwort: was die Fortbildungspflicht verlangt

  • Umfang: 60 Fortbildungspunkte (FP) in 4 Jahren, davon möglichst 15 jährlich. Ein FP entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten [3].
  • Wer: Die zugelassene Praxisinhaberin oder der zugelassene Praxisinhaber beziehungsweise die fachliche Leitung. Zusätzlich muss die Praxis auf die notwendige Fortbildung aller Therapeut:innen im Team achten [3].
  • Zeitraum: individuell. Er beginnt am 1. Januar 2022 für alle, die zu diesem Zeitpunkt zugelassen oder als fachliche Leitung tätig waren, sonst mit Zulassung oder Tätigkeitsbeginn [3].
  • Keine Übertragung: Überzählige Punkte verfallen am Ende des Zeitraums [3].
  • Nachweis: auf Anforderung der Krankenkasse oder ihres Kassenartenverbandes, auch elektronisch [3].

Wer zur Fortbildung verpflichtet ist

Anlage 4 nennt als Verpflichtete die zugelassenen Leistungserbringenden und die fachliche Leitung [3]. Für sie gilt die Punktepflicht von 60 FP. Daneben ist die oder der zugelassene Leistungserbringende verpflichtet, auf die notwendige Fortbildung aller Leistungserbringenden der Praxis zu achten [3]. Der Hauptvertrag stellt außerdem klar, dass sich jede und jeder Leistungserbringende im Interesse einer aktuellen fachlichen Qualifikation gemäß Anlage 4 fortzubilden hat [2].

Für die Praxisorganisation heißt das: Die Punkte von Inhaber:in und fachlicher Leitung werden formal geprüft. Die Fortbildung angestellter Therapeut:innen gehört trotzdem in die Verantwortung der Praxis und sollte im Team ebenso nachvollziehbar geplant werden.

Der Betrachtungszeitraum ist individuell

Viele Praxen rechnen pauschal mit dem Zeitraum 2026 bis 2029. Das stimmt nur für einen Teil der Verpflichteten. Anlage 4 regelt [3]:

  1. Für alle, die am 1. Januar 2022 bereits zugelassen oder als fachliche Leitung tätig waren, begann der erste Vierjahreszeitraum an diesem Tag. Bei durchgehender Tätigkeit ergibt sich daraus rechnerisch ein Folgezeitraum ab dem 1. Januar 2026.
  2. Bei erstmaliger Zulassung oder erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit als fachliche Leitung nach dem 1. Januar 2022 beginnt der Zeitraum mit der Erteilung der Zulassung beziehungsweise mit dem Tätigkeitsbeginn.
  3. Der Zeitraum bezieht sich immer auf die einzelne verpflichtete Person, nicht auf die Praxis.

Wer etwa im Mai 2024 erstmals die Zulassung erhalten hat, plant also bis Mai 2028, nicht bis Ende 2029. Hat eine Praxis mehrere fachliche Leitungen, kann jede einen eigenen Zeitraum haben.

Unterbrechungen: Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit sowie eine Arbeitsunfähigkeit von über drei Monaten unterbrechen den Zeitraum. Die Punkte werden dann anteilig für den verbleibenden Zeitraum ermittelt, die Unterbrechung ist nachzuweisen [3]. Eine einfache Orientierung ist der Anteil der verbleibenden Monate an 48 Monaten. Ein festes Rundungsverfahren nennt Anlage 4 nicht.

Was anerkannt wird

Eine Fortbildung muss inhaltlich relevant für die Ergotherapie sein. Das ist laut Anlage 4 insbesondere der Fall, wenn sie aktuelle, möglichst evidenzbasierte Erkenntnisse der eigenen Disziplin oder angrenzender Fachgebiete mit Bezug zur Ergotherapie, Inhalte der Heilmittel-Richtlinie und des Vertrags oder aktuelle Diagnostik- und Therapieverfahren vermittelt [3].

Für drei Formate gibt es Obergrenzen [3]:

FormatObergrenze je Betrachtungszeitraum
Fachbezogene Kongresse, Fortbildungen zu Praxisabläufen und Praxisorganisation, Referenten- und Dozententätigkeitzusammen bis zu 1/3 der notwendigen Punkte, also bis zu 20 von 60 FP
Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder elektronischer Form mit Lernerfolgskontrollemaximal 12 FP
Fortbildungen bei erstmaliger Zulassung oder Leitung, die bis zu einem Jahr vorher stattfandenbis zu 1/3 der notwendigen Punkte

Beiträge in Print- oder Digitalmedien zählen nur mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler oder schriftlicher Form auf Grundlage verbindlicher Qualitätskriterien [3].

Was nicht anerkannt wird

Anlage 4 nennt ausdrücklich Inhalte, die den Anforderungen nicht genügen [3]:

  • Selbststudium, auch elektronisch, ohne Interaktionsmöglichkeit und ohne Teilnahmenachweis
  • IT- und EDV-Fortbildungen
  • praxisinterne Fortbildungen ohne externe Dozentin oder externen Dozenten
  • Mitgliederversammlungen und Gremiensitzungen
  • Messen und Ausstellungen
  • allgemeine Persönlichkeitsschulungen
  • Praxisgründungsseminare
  • Veranstaltungen zu Marketing, Steuerfragen oder allgemeinen juristischen Themen
  • Seminare zu Abrechnungsfragen
  • Fortbildungen zu nicht verordnungsfähigen Heilmitteln

Gerade Abrechnungs- und Gründungsseminare werden häufig als Fortbildung gebucht. Sie können für die Praxis sinnvoll sein, bringen aber keine anrechenbaren Punkte.

Online-Seminare und Webinare

Live-Formate über digitale Kommunikationsmedien sind anrechenbar, wenn zwei zusätzliche Bedingungen erfüllt sind: Die Teilnehmenden werden registriert und ihre Teilnahme wird protokolliert, und während der Fortbildung besteht die Möglichkeit zur direkten Interaktion mit den Dozierenden [3]. Eine reine Aufzeichnung ohne Interaktion fällt dagegen unter das nicht anerkannte Selbststudium, sofern sie nicht als Medienbeitrag mit Lernerfolgskontrolle im Rahmen der 12-Punkte-Grenze angeboten wird [3].

Anforderungen an Dozierende und Veranstaltende

Dozierende brauchen eine abgeschlossene Ausbildung, die zur Berufsbezeichnung in der Ergotherapie berechtigt, und mindestens zwei Jahre vollzeitige therapeutische Berufserfahrung, oder eine Ausbildung in einem benachbarten Fachgebiet beziehungsweise eine andere geeignete Qualifikation mit Berufserfahrung, oder eine wissenschaftliche Tätigkeit im Fach [3]. Veranstaltende führen Teilnehmer- und Dozentenlisten, bewahren diese mit den qualitätsbegründenden Unterlagen 60 Monate auf und lassen jede Veranstaltung anonym evaluieren [3]. Fragen Sie bei der Buchung nach, ob der Anbieter diese Pflichten erfüllt.

Nachweis: die Teilnahmebescheinigung

Eine Bescheinigung muss mindestens enthalten [3]:

  • Bezeichnung oder Thema der Fortbildung
  • Veranstaltungsort
  • Name der teilnehmenden Person mit Geburtsdatum
  • Kurzbeschreibung der maßgeblichen Inhalte
  • Qualifikation der Dozierenden
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten und gegebenenfalls Fortbildungspunkte
  • Unterschrift der Dozierenden
  • Unterschrift, Name und Anschrift der Veranstaltenden

Anerkannt werden auch Bescheinigungen ohne ausdrückliche Punkteangabe, wenn sie diese Mindestinhalte erfüllen [3]. Den Nachweis führt die oder der zugelassene Leistungserbringende auf Anforderung der Krankenkasse oder ihres Kassenartenverbandes, auch elektronisch [3].

Was bei fehlenden Punkten droht

Anlage 4 selbst nennt keine eigene Sanktion. Der Hauptvertrag regelt Maßnahmen bei Verstößen gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten allgemein: schriftliche Verwarnung mit Frist, Abmahnung und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen nach Anhörung eine Vertragsstrafe von bis zu 5 Prozent des Vorjahresumsatzes mit der jeweiligen Krankenkasse. Die Befugnisse der Arbeitsgemeinschaften zur Zulassung bleiben unberührt [2]. Ob und wie Kassen fehlende Punkte konkret ahnden, ergibt sich daraus nicht im Einzelnen. Sicher ist nur: Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz.

Kosten und Budget

Weder § 125 SGB V noch Anlage 4 sehen eine Erstattung von Fortbildungskosten vor [4][3]. Gebühren, Reisekosten und Ausfallzeiten trägt die Praxis oder die Therapeutin beziehungsweise der Therapeut, je nach arbeitsvertraglicher Regelung. Für die Planung hilft es, die 60 Punkte gleichmäßig über vier Jahre zu verteilen und Kongress- sowie Organisationsthemen bewusst auf das Drittel zu begrenzen, das angerechnet wird. Ob Fortbildungskosten steuerlich absetzbar sind, ist eine eigene Frage, die Sie mit Ihrer Steuerberatung klären.

So organisieren Sie die Pflicht in der Praxis

  1. Zeitraum je Person erfassen: Beginn, geplantes Ende und Unterbrechungen für Inhaber:in und jede fachliche Leitung festhalten [3].
  2. Punktekonto führen: Datum, Thema, Format, Punkte und Kategorie (voll anrechenbar, Drittel-Grenze, Medienbeitrag) je Fortbildung eintragen.
  3. Jährlich abgleichen: Das Ziel von 15 Punkten pro Jahr als Kontrollpunkt nutzen, damit am Ende kein Engpass entsteht [3].
  4. Vor der Buchung prüfen: Fachbezug, Ausschlussliste, Dozierendenqualifikation und bei Online-Formaten Registrierung und Interaktion.
  5. Belege zentral ablegen: Bescheinigungen und Unterbrechungsnachweise digital so sortieren, dass eine Kassenanfrage kurzfristig beantwortet werden kann.
  6. Team einbeziehen: Auch für angestellte Therapeut:innen einen Fortbildungsplan führen, weil die Praxis auf ihre Fortbildung achten muss [3].

Häufige Fragen

Gilt für alle Ergotherapeut:innen der Zeitraum 2026 bis 2029?

Nein. Der Zeitraum ist individuell. Nur wer am 1. Januar 2022 bereits zugelassen oder als fachliche Leitung tätig war, hatte dieses Datum als Startpunkt; für alle anderen zählt der Beginn von Zulassung oder Leitungstätigkeit [3].

Sind 15 Punkte pro Jahr Pflicht?

Verbindlich sind 60 Punkte im Vierjahreszeitraum. Die 15 Punkte jährlich sind eine Empfehlung, formuliert als "möglichst" [3].

Darf ich Punkte in den nächsten Zeitraum mitnehmen?

Nein, eine Übertragung ist ausgeschlossen [3].

Wie viele Punkte zählen aus Kongressen?

Kongresse, Organisationsfortbildungen und Dozententätigkeit zusammen höchstens ein Drittel der notwendigen Punkte, bei 60 FP also 20 [3].

Zählen Webinare?

Ja, wenn die Teilnahme registriert und protokolliert wird und eine direkte Interaktion mit den Dozierenden möglich ist [3].

Fazit

Die Fortbildungspflicht in der Ergotherapie ist klar geregelt: 60 Punkte in vier Jahren, möglichst 15 pro Jahr, keine Übertragung, Nachweis auf Anforderung [3]. Entscheidend ist der individuelle Betrachtungszeitraum, der nicht automatisch 2026 bis 2029 lautet. Wer Zeiträume je Person erfasst, die Obergrenzen für Kongresse und Medienbeiträge im Blick behält und nur Formate bucht, die Anlage 4 tatsächlich anerkennt, erfüllt die Pflicht ohne Stress am Ende des Zeitraums. Maßgeblich bleibt immer die beim GKV-Spitzenverband veröffentlichte aktuelle Fassung [1].

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