Neue Ergotherapie-Vergütung 2026: praktische Auswirkungen auf Behandlung und Praxisführung
Ergotherapie-Vergütung 2026: 4,11 % Anstieg, neue Laufzeit, Abrechnung ab August, veränderte Zuzahlungen, DGUV-Regeln und TI-Pflicht prägen Behandlung und Praxisführung

Neue Ergotherapie-Vergütung 2026: praktische Auswirkungen auf Behandlung und Praxisführung
Die neue Ergotherapie-Vergütung 2026 bringt bundesweit 4,11 Prozent mehr für GKV-Leistungen und verändert Abrechnung, Zuzahlungen sowie Praxissteuerung. Parallel greifen die DGUV-Gebühren und die TI-Pflicht. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Schritte für Behandlung und Praxisführung ein und zeigt, worauf Teams ab sofort achten müssen [2][1][8].
Zeitachse und Rechtsrahmen: Von gescheiterten Verhandlungen zum Schiedsspruch
Zum 1. April 2026 gab es keine Vergütungsanpassung in der Ergotherapie. Die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden blieben ergebnislos, weshalb das Verfahren an die Schiedsstelle überging [5][7]. Die Schiedsstelle entschied am 25. Juni 2026 auf eine lineare Erhöhung der GKV-Preise um 4,11 Prozent ab dem 1. Juli 2026, gestützt auf § 125 Abs. 1 und § 125a SGB V [2][3]. Diese Entscheidung beendet die Hängepartie nach der Kündigung der bisherigen Preise zum 31. März 2026 und schafft rechtliche Klarheit für Praxen [5][2].
Die Laufzeit der neuen Vergütungsvereinbarung reicht vom 1. Juli 2026 bis 31. März 2027. Innerhalb dieses Zeitraums gelten die erhöhten Preise bundeseinheitlich für die GKV-Ergotherapie [2]. Damit ist der Anpassungszeitraum klar definiert, ebenso der Stichtag für Preis- und Abrechnungslogik. Zusammengefasst: kein Plus im April, ein bundeseinheitliches Plus von 4,11 Prozent ab Juli und eine festgelegte Laufzeit bis Ende März 2027 [5][2].
Abrechnungsstart und Rückwirkung: Juli-Leistungen, August-Abrechnung
Obwohl die erhöhten Preise seit dem 1. Juli 2026 gelten, dürfen Praxen die neuen Sätze erst ab dem 1. August 2026 abrechnen. Leistungen, die im Juli 2026 erbracht wurden, werden rückwirkend zu den erhöhten Preisen vergütet [2]. Für die Praxisorganisation bedeutet das zweierlei: Dokumentation und Leistungsnachweise müssen den Leistungszeitraum im Juli eindeutig ausweisen, und die Abrechnungssoftware sollte ab August korrekt auf die neuen Preiskennzeichen umstellen.
In der operativen Umsetzung empfiehlt es sich, die Juli-Belege in einem gesonderten Batch zu prüfen und intern zu kennzeichnen, um Rückfragen der Abrechnungsstellen vorzubeugen. Die Kommunikation an Patient:innen lässt sich frühzeitig anpassen: Zuzahlungen orientieren sich an den erhöhten Sätzen; bei bereits terminierten Folgeverordnungen sollte das Team den veränderten Selbstbeteiligungsanteil rechtzeitig erläutern [2]. Für Hausbesuche, Berichtspauschalen oder Zusatzpositionen gelten die allgemeinen Regelungen unverändert; die Ablehnung zusätzlicher Vergütungen für Besuche in Pflegeeinrichtungen vermeidet Sonderlogiken, erfordert aber klare Aufklärung gegenüber Einrichtungen und Angehörigen [2].
Rückblick 2025: Sondereffekte verstehen und sauber abgrenzen
Zum 1. August 2025 stiegen die Ergotherapiepreise in der GKV um 7,89 Prozent. Zusätzlich galt für August und September 2025 eine temporäre weitere Steigerung um 3,945 Prozent. Für diese beiden Monate ergab sich eine Gesamterhöhung von 11,835 Prozent [1][4]. Diese Einigung kam zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden zustande, ohne förmlichen Schiedsspruch, weil sich die Parteien vor der Schiedsstelle verständigten [4][1].
Die korrekte Abgrenzung zwischen den Stufen 2025 und der neuen Vergütung 2026 ist für Prüfungen und Nachberechnungen relevant. Bei Langzeitverordnungen oder wiederkehrenden Behandlungsserien sollten Praxen die Monatsstichtage und die zugehörigen Preise in der Software revisionssicher dokumentieren. Auch für interne Ertragsanalysen lohnt sich der Vergleich: Die temporäre Spitze 2025 verzerrt Monatsumsätze; ein belastbarer Jahresvergleich 2025/2026 braucht daher eine monatsgenaue Preiszuordnung, um Entwicklungstrends realistisch einzuschätzen [1][4].
TML-Pauschale und Hausbesuche in Einrichtungen: Was nicht kommt, bleibt wichtig
Die Schiedsstelle lehnte die Fortführung der TML-Pauschale über den 31. Dezember 2025 hinaus ab. Telemedizinische Leistungen in der Ergotherapie erhalten damit ab 2026 keine gesonderte pauschale Finanzierung mehr [2]. Praxen, die digitale Komponenten in die Versorgung einbinden, sollten ihre Prozesse weiterhin qualitativ ausrichten, aber keine zusätzliche Vergütung einplanen. Dokumentation, Einwilligungen und Datenschutz bleiben grundlegende Anforderungen, nur ohne spezifischen TML-Zuschlag.
Ebenfalls abgelehnt wurde eine zusätzliche Vergütung für Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen wie Kurzzeit- oder Tagespflege. Diese Besuche werden weiterhin nach den allgemeinen Hausbesuchsregelungen abgerechnet [2]. Für die Praxissteuerung bleibt es daher bei der bekannten Kalkulationsbasis. In der Kommunikation mit Einrichtungen empfiehlt es sich, die unveränderten Rahmenbedingungen klarzustellen, um Missverständnisse über vermeintliche Zuschläge oder Zuschläge für bestimmte Settings zu vermeiden.
Zuzahlung und Preislisten: Auswirkungen auf Patient:innen und Frontoffice
Mit den neuen GKV-Preisen verändern sich die Zuzahlungen der Patient:innen. Preislisten und Berechnungsbeispiele zeigen für Standardleistungen wie motorisch-funktionelle (z. B. Position X4102) oder sensomotorisch-perzeptive Behandlungen (z. B. Position X4103) konkret erhöhte Betragssätze und Zuzahlungen [6][2]. Praxen sollten ihre Aushänge, Preisübersichten und Kassensysteme entsprechend aktualisieren und das Team im Empfang auf häufige Nachfragen vorbereiten.
Praktisch hilfreich sind standardisierte Informationsblätter pro Indikationsbereich, die Zuzahlungen für typische Verordnungen auf Basis der neuen Preise ausweisen. Bei Terminserien mit Start im Juli 2026 ist die rückwirkende Anwendung der erhöhten Sätze zu berücksichtigen, auch wenn die Abrechnung erst ab August läuft [2]. Ein kurzes Briefing der Therapeut:innen und ein aktualisierter FAQ-Zettel an der Rezeption reduzieren Rückfragen und vermeiden Verunsicherung.
DGUV-Leistungen seit 1. September 2025: Eigenes Gebührenverzeichnis sauber anwenden
Für Heilbehandlungen nach Arbeits- und Schulunfällen gilt seit dem 1. September 2025 ein eigenständiges Leistungs- und Gebührenverzeichnis der DGUV für die Ergotherapie. Es bleibt in Kraft, bis eine neue Vereinbarung abgeschlossen ist [8]. Entscheidend ist der erste Behandlungstag der Verordnung: Nur Verordnungen, deren Behandlung ab dem 1. September 2025 beginnt, können nach dem DGUV-Verzeichnis abgerechnet werden [8].
In der Praxis sollten DGUV-Verordnungen beim Intake eindeutig markiert werden. Der Starttermin ist prüfrelevant und muss in der Patientenakte nachvollziehbar dokumentiert sein. Softwareseitig empfiehlt sich eine Plausibilitätsprüfung: Bei Behandlungsbeginn vor dem 1. September 2025 gelten die früheren Bedingungen, ab dem Stichtag greift das neue Verzeichnis. Teams, die GKV- und DGUV-Fälle parallel steuern, benötigen klare Workflows, damit Leistungstexte, Positionsnummern und Zuzahlungslogik korrekt zugeordnet werden [8].
TI-Pflicht seit 1. Januar 2026: Infrastruktur, Abläufe, Abrechnungssicherheit
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Heilmittelpraxen einschließlich Ergotherapie seit dem 1. Januar 2026 gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG). TI-Anbindung und digitale Anwendungen, etwa KIM-Dienste, bilden abrechnungsrelevante Rahmenbedingungen [1]. Für Praxen bedeutet das: technische Ausstattung, verlässliche Betriebsprozesse und geschultes Personal sind Pflicht, um sichere Kommunikation und fristgerechte Abrechnung zu gewährleisten.
In der Umsetzung sollten Praxen klare Verantwortlichkeiten definieren, regelmäßige Funktionsprüfungen dokumentieren und Ausweichprozesse für TI-Störungen bereithalten. Die Integration der TI in den Alltag erfordert klare Checklisten: KIM-Posteingang prüfen, eKommunikation adressieren, Datenschutz sicherstellen. Da die TI-Anbindung abrechnungsrelevant ist, gehört ihre Betriebsfähigkeit auf die interne Compliance-Agenda. Schulungen und kurze SOPs helfen, Ausfälle zu minimieren und Fristen einzuhalten [1].
Verhandlungsdynamik und Verbandskommunikation: „Eine Stimme“ als Signal
Verbände wie der Deutsche Verband für Ergotherapie haben die 4,11-Prozent-Erhöhung ab dem 1. Juli 2026 offensiv kommuniziert. Sie betonen, dass die Ergotherapieverbände im Verfahren mit „einer Stimme“ gegenüber dem GKV-Spitzenverband aufgetreten sind [3][9]. Dieses Signal stärkt die Wahrnehmung einer geeinten Interessenvertretung, auch wenn zentrale Zusatzforderungen wie die Fortführung der TML-Pauschale oder besondere Zuschläge für Hausbesuche in Einrichtungen nicht durchgesetzt wurden [2].
Für Praxen ist diese Kommunikationslinie relevant, weil sie Erwartungen bei Patient:innen, Zuweiser:innen und Kostenträgern prägt. Eine konsistente Praxisinformation, die Schiedsspruch, Laufzeit, Abrechnungslogik und TI-Verpflichtung bündelt, schafft Vertrauen. Gleichzeitig bleibt die Notwendigkeit, interne Wirtschaftlichkeitsanalysen an den realen, entschiedenen Parametern auszurichten: 4,11 Prozent Plus ab Juli 2026, Abrechnung ab August, keine Sonderpauschalen über die allgemeinen Regeln hinaus [2][1].
Praxisführung 2026/27: Wirtschaftlichkeit, Planung und Kommunikation
- Budget und Forecast: Die lineare Erhöhung um 4,11 Prozent verbessert den Erlöspfad. Fixkostensteigerungen, Personalplanung und Auslastung sollten gegen die neue Preislage gespiegelt werden. Die Laufzeit bis 31. März 2027 ermöglicht eine quartals- und halbjahresbasierte Lenkung [2].
- Abrechnungssicherheit: Stichtage dokumentieren, Software aktualisieren, Juli-Leistungen rückwirkend einpreisen, Abrechnung ab August scharfstellen [2].
- Patient:innen-Kommunikation: Zuzahlungen pro Position offenlegen, insbesondere bei häufigen Leistungen wie motorisch-funktionell (X4102) und sensomotorisch-perzeptiv (X4103) [6][2].
- Kostenträger-Mix: DGUV-Fälle getrennt vom GKV-Regime führen; Behandlungsbeginn steuert die Abrechnung nach dem DGUV-Verzeichnis [8].
- Digitale Infrastruktur: TI-Verfügbarkeit sichern, KIM-Prozesse standardisieren, Verantwortlichkeiten und Eskalationswege festlegen [1].
Diese Punkte erhöhen Planungssicherheit, reduzieren Abrechnungsrisiken und unterstützen eine verlässliche Termin- und Ressourcensteuerung im Team.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen GKV-Preise und wann darf ich sie abrechnen?
Die erhöhten GKV-Preise gelten seit dem 1. Juli 2026. Abrechnen dürfen Praxen die neuen Sätze jedoch erst ab dem 1. August 2026. Leistungen, die im Juli erbracht wurden, werden rückwirkend zu den erhöhten Preisen vergütet. Dokumentieren Sie die Juli-Leistungen eindeutig und stellen Sie die Software zum 1. August korrekt um [2].
Wie lange läuft die aktuelle Vergütungsvereinbarung in der Ergotherapie?
Die Vergütungsvereinbarung läuft vom 1. Juli 2026 bis zum 31. März 2027. In diesem Zeitraum gelten die erhöhten Preise bundesweit einheitlich in der GKV-Ergotherapie. Nach Ende der Laufzeit ist erneut mit Verhandlungen und gegebenenfalls einer Anpassung durch Vereinbarung oder Schiedsstelle zu rechnen [2].
Gibt es 2026 eine TML-Pauschale oder Zuschläge für Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen?
Nein. Die Schiedsstelle hat die Fortführung der TML-Pauschale über den 31. Dezember 2025 hinaus abgelehnt. Auch eine zusätzliche Vergütung für Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen wurde abgelehnt. Es gelten die allgemeinen Hausbesuchsregelungen ohne besondere Zuschläge [2].
Was ändert sich bei Zuzahlungen für Patient:innen?
Mit den erhöhten Preisen steigen auch die Zuzahlungen, die Patient:innen leisten müssen. Preislisten und Beispiele zeigen höhere Beträge insbesondere bei Standardleistungen wie motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlungen, beispielsweise den Positionen X4102 und X4103. Aktualisieren Sie Aushänge und Informationsmaterialien [6][2].
Was gilt für DGUV-Verordnungen und seit wann?
Für Arbeits- und Schulunfälle gilt seit dem 1. September 2025 ein eigenes DGUV-Leistungs- und Gebührenverzeichnis für Ergotherapie. Abrechnungsentscheidend ist der erste Behandlungstag der Verordnung: Nur Behandlungen, die ab dem 1. September 2025 beginnen, fallen unter das neue Verzeichnis [8].
Fazit
Die Ergotherapie-Vergütung 2026 schafft Klarheit: 4,11 Prozent mehr ab 1. Juli, Laufzeit bis 31. März 2027, Abrechnung ab August und keine Sonderzuschläge für TML oder Hausbesuche in Einrichtungen. Parallel prägen das DGUV-Verzeichnis und die TI-Pflicht die Rahmenbedingungen der Praxisführung. Wer Stichtage beachtet, Preislisten und Zuzahlungskommunikation aktualisiert, DGUV-Fälle sauber trennt und die TI betriebssicher führt, reduziert Abrechnungsrisiken und stärkt die wirtschaftliche Stabilität [2][1][8].
Quellen
- Ergotherapie: Schiedsstelle beschließt Anpassung der Vergütung um 4,11 Prozent
- Neue Vergütungspreise der Ergotherapie ab dem 1. Juli 2026
- Ergotherapie: Neue Preise ab 1. August 2025
- Neue Vertragsregelungen in der Ergotherapie ab 01.04.2026 – Vergütungsfrage geht vor die Schiedsstelle
- Heilmittel Vergütung 2026: Preise & Verhandlungen im Überblick
- Neue Ergotherapie Preisliste + Zuzahlung ab 1.7.2026
- Leistungs- und Gebührenverzeichnis für Leistungen der Ergotherapie ab 01.09.2025
- Rechtliche Änderungen für die Ergotherapie in Deutschland: Neue Vergütung und Telematikinfrastruktur
- Social-Media-Mitteilung des DVE zur Vergütungserhöhung um 4,11 % ab 1. Juli 2026


