Ergotherapie

Heilmittelreform 2026: Neue Rahmenverträge und Vergütung für Ergotherapeut:innen

Seit 1. April 2026 greifen neue Vertragsregeln in der Ergotherapie, während die Vergütung im Schiedsverfahren geklärt wird – Praxen müssen Abläufe jetzt anpassen

Redaktion TherapieNews8 Min. Lesezeit
Heilmittelreform 2026: Neue Rahmenverträge und Vergütung für Ergotherapeut:innen

Heilmittelreform 2026: Neue Rahmenverträge und Vergütung für Ergotherapeut:innen

Seit dem 1. April 2026 gilt in der Ergotherapie ein angepasster Vertrag nach § 125 SGB V. Diese Heilmittelreform bringt neue Regeln für Dokumentation, Durchführung, Zulassung, Organisation und Abrechnung, ohne gleichzeitig die Vergütungssätze anzuheben. Das Hauptkeyword Heilmittelreform 2026 markiert damit einen Wendepunkt: Praxen müssen Prozesse anpassen, während die Vergütung vorerst ungeklärt bleibt [1][3][9].

Was sich seit dem 1. April 2026 konkret ändert

Der geänderte Ergotherapievertrag regelt zentrale Punkte der Leistungserbringung neu. Er adressiert Dokumentationsvorgaben, die Organisation der Behandlung, die Voraussetzungen der Zulassung und Details der Abrechnung. Besonders relevant: Die Anpassung enthält ausdrücklich keine Vergütungsanpassung. Damit entfällt eine automatische Preissteigerung trotz erweiterter und präzisierter Prozessanforderungen. Der rechtliche Anker bleibt § 125 SGB V als Grundlage für Verträge mit Heilmittelerbringern. Für Praxen bedeutet dies, Abläufe umzustellen, ohne dass höhere Preise die Umstellungskosten kompensieren. Die Neuerungen sollen zugleich Klarheit bei Grenzfragen schaffen, etwa bei Parallelbehandlungen oder ergänzenden Heilmitteln. Insgesamt entsteht ein aktueller, praxistauglicher Regelrahmen, der Dokumentation und Organisation vereinheitlichen soll, während die Honorarseite gesondert verhandelt und nun geschlichtet wird [1][3][9].

Vergütung 2026: Kündigung, Stillstand, Schiedsverfahren

Die bisherigen Ergotherapiepreise wurden zum 31. März 2026 fristgerecht gekündigt. In den anschließenden Vergütungsverhandlungen kam keine Einigung zustande. Deshalb geht die Preisfindung in das Schiedsverfahren nach § 125 Absatz 2 SGB V über. Das trennt sachlich die Leistungs- und Prozessregeln vom ökonomischen Ergebnis. Während Physio- und Logopädie bereits sektorenspezifische Preisabschlüsse für 2026 erzielen konnten, blieb die Ergotherapie ohne Anpassung zum Stichtag. Für Praxen entsteht eine Zwischenlage: Sie arbeiten mit neuen vertraglichen Anforderungen, kalkulieren aber mit ungeklärten, potenziell rückwirkend anzuwendenden Preisen. Die Schiedsstelle bestimmt nun den weiteren zeitlichen und sachlichen Verlauf der Vergütungsfrage. Bis zur Entscheidung gilt es, Einnahmerisiken, Liquiditätsplanung und Zuzahlungsberechnungen sorgfältig zu managen und die vertraglichen Pflichten vollumfänglich einzuhalten, um spätere Nachforderungen oder Kürzungen zu vermeiden [1][2].

Einordnung im Sektorvergleich: Physio und Logo voraus

Die Vergütungsverhandlungen 2026 verliefen sektorenspezifisch. In der Physiotherapie wurden bundesweit einheitliche Preissteigerungen ab Januar 2026 vereinbart, in der Logopädie Anpassungen ab Juli 2026. Für die Ergotherapie gab es zum 1. April 2026 keine Erhöhung. Die Preisfrage wandert damit in die Schiedsentscheidung. Diese Asymmetrie erzeugt Wettbewerbsdruck zwischen den Heilmittelbereichen und erhöht die wirtschaftliche Unsicherheit in ergotherapeutischen Praxen. Vorangegangene allgemeine Preissteigerungen reichten nach Einschätzung von Abrechnungsdienstleistern und Berufsverbänden nicht aus, um Kostenauftrieb und Fachkräftemangel auszugleichen; die offene Vergütung 2026 verschärft die Lage zusätzlich. In der kaufmännischen Praxis sollten Inhaber:innen Übergangsszenarien kalkulieren, Rückstellungen bilden und variable Personalkosten, Auslastung sowie Terminmanagement eng steuern, bis die Schiedsstelle Klarheit zur Preisbasis schafft. Der Sektorvergleich macht zudem sichtbar, dass unterschiedliche Abschlusszeitpunkte in der Liquidität zu Verwerfungen führen können, wenn Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen zeitgleich neu zu berechnen sind [1][2][11].

Dokumentation und Zuzahlung: präziser, früher, digitaler

Die Dokumentationsregeln wurden verschlankt. Leistungen können bereits ab der ersten Zeile mit verständlichen Abkürzungen dokumentiert werden, die Patient:innen fortlaufend bestätigen. Das reduziert Medienbrüche und fördert eine zeitnahe, prüffähige Dokumentation im Behandlungsverlauf. Zudem können Praxen Informationen zur Zuzahlung in Textform bereitstellen, was ausdrücklich auch digitale Formate einschließt. Für die Abrechnung ist entscheidend: Bei der Berechnung der Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Heilmittelkosten ist der Tag der Behandlung maßgeblich. Damit werden Preisänderungen innerhalb einer Verordnung sachgerecht abgebildet, etwa wenn eine Schiedsentscheidung oder sektorweite Anpassung während einer laufenden Verordnung wirksam wird. Praxen sollten daher ihre Software und Prozesse so einstellen, dass der Behandlungszeitpunkt als Berechnungsgrundlage herangezogen und revisionssicher dokumentiert wird. Ein konsistentes Kürzelverzeichnis, Signaturprozesse und digitale Informationswege zur Zuzahlung schaffen hier Nachvollziehbarkeit und senken Fehlerrisiken [1][9].

Parallelbehandlungen und Folgeverordnungen: mehr Flexibilität

Parallelbehandlungen sind seit 1. April 2026 auch bei unterschiedlichen Diagnosegruppen zulässig, sofern die vertraglichen Voraussetzungen eingehalten werden. Eine bereits laufende Einzel- oder Gruppentherapie kann auf einer Folgeverordnung unmittelbar als Parallelbehandlung fortgesetzt werden. Das stärkt die Versorgungssteuerung in komplexen Fallkonstellationen, etwa wenn unterschiedliche Zielsetzungen oder Funktionsbereiche adressiert werden müssen. Für die Terminplanung eröffnet dies koordinierte Behandlungsfenster und ermöglicht engere Taktungen, sofern indikationsgerecht und organisatorisch darstellbar. Aus Abrechnungssicht verlangt die Erweiterung eine saubere Trennung der Leistungsnachweise und eine eindeutige Dokumentation der jeweils erbrachten Maßnahmen pro Termin. Interne Checklisten für Indikationsprüfung, Verordnungsmanagement und Terminvergabe helfen, die Voraussetzungen lückenlos zu erfüllen, damit spätere Retaxationen vermieden werden. In multiprofessionellen Settings ist die enge Abstimmung über Diagnosegruppen, Therapieziele und Verlaufsdokumentation zentral [1][3].

Ergänzende Heilmittel: Thermische Anwendungen entschlackt

Bei ergänzenden Heilmitteln, insbesondere Thermischen Anwendungen, entfällt während einer laufenden Behandlung die Pflicht zur Verordnungskorrektur, wenn die Notwendigkeit zeitweise oder vollständig wegfällt. Abgerechnet werden nur die tatsächlich erbrachten Thermischen Anwendungen. Damit wird die Behandlungspraxis näher an den klinischen Verlauf gekoppelt und unnötige administrative Schleifen werden vermieden. Für Praxen bedeutet das: Die verantwortliche therapeutische Entscheidung zum Einsatz oder Unterlassen einer Thermischen Anwendung muss nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein, die Abrechnung bildet den realen Leistungsumfang ab. Diese Regelung erhöht die Flexibilität, verlangt aber konsistente Verlaufsdokumentation, damit medizinische Gründe für Änderungen transparent sind. In Kombination mit den erweiterten Parallelbehandlungsoptionen lassen sich Behandlungspläne gezielter auf den tatsächlichen Bedarf zuschneiden, ohne zeitverzögernde administrative Korrekturen [1][3].

Zulassung: Klarstellungen für Räume und interdisziplinäre Praxen

Die Vertragspartner haben Zulassungsvoraussetzungen präzisiert. Eine Mindestdeckenhöhe von 2,40 Metern gilt nur für Therapieräume. Das schafft Planungs- und Rechtssicherheit bei der Raumauswahl, insbesondere in Bestandsimmobilien. Zudem können Therapieräume einer interdisziplinären Praxis künftig für mehrere Heilmittelbereiche zugelassen werden, wenn vergleichbare Regelungen auch in anderen Verträgen nach § 125 SGB V eingeführt sind. Damit werden geteilte Infrastrukturen leichter nutzbar und Flächen effizienter ausgelastet. Praxen sollten dennoch die spezifischen Anforderungen je Fachbereich prüfen, da die wechselseitige Anerkennung an parallele vertragliche Anpassungen in den anderen Heilmittelbereichen gebunden ist. Die Klarstellung senkt Investitionshürden, indem sie Raumstandards praxisnah differenziert und die interdisziplinäre Zusammenarbeit organisatorisch erleichtert. Für Neuzulassungen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit den Kassen und eine Dokumentation der Raumprofile, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen [3][10].

Fortbildung: neue Formate mit Punktelimit

Fortbildungsleistungen lassen sich nun breiter nachweisen. Qualitativ gesicherte Beiträge in Print- oder elektronischen Medien sind anerkennungsfähig, sofern eine Lernerfolgskontrolle vorliegt. Innerhalb eines vierjährigen Betrachtungszeitraums dürfen daraus maximal 12 Fortbildungspunkte angerechnet werden. Die Öffnung fördert niedrigschwellige, flexible Lernformen und erleichtert die kontinuierliche Aktualisierung fachlicher Kompetenzen. Gleichzeitig begrenzt das Punktelimit die Verlagerung auf rein medienbasierte Formate, sodass strukturierte Präsenz- und Live-Online-Angebote weiterhin tragende Säulen bleiben. Praxen sollten interne Fortbildungspläne aktualisieren, um die Mischung aus formalen Kursen und medialen Lerneinheiten transparent zu dokumentieren. Die Nachweisführung zur Lernerfolgskontrolle ist entscheidend, damit Prüfungen durch Kassen oder Behörden ohne Reibungsverluste verlaufen. Für Teams mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen eröffnen die neuen Formate mehr Flexibilität [1].

Wirtschaftlicher Kontext: enge Budgets, wachsende Ausgaben

Die wirtschaftliche Lage der Heilmittelpraxen bleibt angespannt. Kostensteigerungen und Fachkräftemangel drücken auf Margen; die noch offene Vergütungsentscheidung 2026 verstärkt die Unsicherheit. Gleichzeitig steigen die GKV-Ausgaben für Heilmitteltherapien deutlich. Laut Heilmittel-Report 2026 erhöhten sich die Ausgaben von rund 13,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf etwa 14,7 Milliarden Euro bis Ende 2025. Dieser Trend setzt den finanzpolitischen Rahmen für weitere Reformschritte enger. Gesundheitspolitische Gremien wie die Finanzkommission Gesundheit betonen die Notwendigkeit einer finanziell tragfähigen Ausgabenentwicklung, was Vergütungsdiskussionen zusätzlich konditioniert. Für Ergotherapeut:innen bedeutet dies: Investitionsentscheidungen bleiben risikobehaftet, Liquiditätsreserven gewinnen an Bedeutung, und die Argumentation für Vergütungsanpassungen muss Effizienzgewinne, Versorgungsqualität und sektorale Besonderheiten berücksichtigen, ohne auf unrealistische Mehreinnahmeerwartungen zu setzen [2][5][6][8][12].

Versorgungstrends: Komplexität, Mehrfachverordnungen, Steuerung

Der Evaluationsbericht des G-BA zur Heilmittel-Richtlinie zeigt für die Ergotherapie eine leichte Zunahme komplexerer Verordnungen. Der Anteil der Verordnungen, in denen mehr als ein vorrangiges Heilmittel abgerechnet wurde, stieg von 0,7 Prozent im Jahr 2019 auf 1,3 Prozent. Für die Ausgestaltung künftiger Rahmenverträge und Vergütungslogiken ist das bedeutsam: Parallelbehandlungen, Mehrfachverordnungen und interdisziplinäre Koordination werden relevanter. Die aktuellen Vertragsänderungen greifen diese Entwicklung teilweise auf, indem sie Parallelbehandlungen flexibler zulassen und ergänzende Heilmittel pragmatischer handhaben. Auf Praxisebene sind strukturierte Anamnesen, klare Behandlungsziele und abgestimmte Therapiepfade zentrale Steuerungsinstrumente. Dokumentationssysteme sollten die Komplexität abbilden, ohne unnötigen Aufwand zu erzeugen. Für die Schieds- und Folgeverhandlungen kann die zunehmende Komplexität als Argument dienen, die Vergütungsstruktur an differenziertere Leistungsbilder anzupassen, ohne bereits konkrete Preisniveaus vorwegzunehmen [7].

Abrechnung in der Übergangsphase: operative Handlungsempfehlungen

  • Zuzahlung tagesgenau berechnen: Der Leistungstag ist maßgeblich. Systeme auf tagesgenaue Preislogik konfigurieren und Versionsstände dokumentieren.
  • Parallelbehandlungen sauber trennen: Diagnosegruppen, Therapieziele und Leistungsinhalte je Termin eindeutig dokumentieren; interne Freigabeprozesse etablieren.
  • Ergänzende Heilmittel dynamisch abbilden: Thermische Anwendungen nur bei tatsächlicher Erbringung abrechnen; klinische Begründung im Verlauf festhalten.
  • Fortbildungsnachweise bündeln: Medienbasierte Formate mit Lernerfolgskontrolle kennzeichnen und auf das 12-Punkte-Limit je vier Jahre achten.
  • Zulassungsvoraussetzungen prüfen: Raumprofile für interdisziplinäre Nutzung erfassen; Mindestdeckenhöhe nur für Therapieräume anwenden.
  • Liquidität sichern: Rückstellungen für mögliche rückwirkende Preisentscheidungen bilden; Szenariorechnungen für verschiedene Schiedsverläufe erstellen [1][2][3][9][10].

Häufige Fragen

Gilt die neue Dokumentationsregel auch für digitale Signaturen?

Die Regelung erlaubt eine Dokumentation ab der ersten Zeile mit verständlichen Abkürzungen und die Bestätigung durch Patient:innen; Informationen zur Zuzahlung dürfen in Textform bereitgestellt werden. Digitale Prozesse sind damit grundsätzlich umfasst, sofern sie den vertraglichen Anforderungen an Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit genügen. Eine konkrete Technik wird nicht vorgegeben; entscheidend ist die rechtssichere, prüffähige Umsetzung im Praxisalltag [1][9].

Dürfen jetzt immer mehrere Diagnosegruppen parallel behandelt werden?

Parallelbehandlungen sind seit 1. April 2026 auch bei unterschiedlichen Diagnosegruppen zulässig, wenn die weiteren vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich nicht um eine generelle Freigabe ohne Bedingungen. Erforderlich sind eine indikationsgerechte Begründung, getrennte Leistungsnachweise und die korrekte Abrechnung pro Behandlung. Bestehende Einzel- oder Gruppentherapien können auf Folgeverordnungen unmittelbar parallel fortgeführt werden [1][3].

Wie werden ergänzende Heilmittel während der Behandlung angepasst?

Fällt die Notwendigkeit einer Thermischen Anwendung zeitweise oder vollständig weg, ist keine Verordnungskorrektur mehr nötig. Abgerechnet werden nur die tatsächlich erbrachten Anwendungen. Therapeutische Entscheidungen sind im Verlauf nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Regelung reduziert Verwaltungsaufwand und bildet klinische Dynamik besser ab, ohne Abrechnungsrisiken zu erhöhen, sofern die Dokumentation konsistent ist [1][3].

Was passiert mit der Vergütung der Ergotherapie 2026?

Die bisherigen Preise wurden zum 31. März 2026 gekündigt, Verhandlungen blieben ohne Ergebnis. Die Preisfindung liegt nun bei der Schiedsstelle nach § 125 Absatz 2 SGB V. Bis zur Entscheidung gilt es, neue Vertragsregeln einzuhalten und die Abrechnung korrekt umzusetzen. Praxen sollten finanzielle Puffer einplanen und auf mögliche rückwirkende Regelungen vorbereitet sein, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden [1][2].

Wie beeinflussen steigende GKV-Ausgaben die Verhandlungen?

Die GKV-Heilmittelausgaben stiegen von rund 13,3 Milliarden Euro 2024 auf etwa 14,7 Milliarden Euro Ende 2025. Das verengt den finanzpolitischen Spielraum und prägt die Heilmittelreform. Gremien und Kassen achten verstärkt auf Tragfähigkeit und Effizienz. In Verhandlungen steigt damit die Bedeutung von Qualitäts- und Steuerungsaspekten neben reinen Preisforderungen. Praxen sollten dies in ihrer Argumentation berücksichtigen [5][6][8][12].

Fazit

Die Heilmittelreform 2026 setzt in der Ergotherapie klare Prozess- und Strukturimpulse: flexiblere Parallelbehandlungen, pragmatische Regeln für ergänzende Heilmittel, präzisere Dokumentation sowie aktualisierte Zulassung und Fortbildung. Gleichzeitig bleibt die Vergütung ungeklärt und wird nun geschlichtet. Praxen müssen daher doppelt liefern: vertragssicher umsetzen und betriebswirtschaftlich vorsorgen. Wer Zuzahlung tagesgenau berechnet, Dokumentation konsistent führt, Raum- und Fortbildungsanforderungen passgenau erfüllt und finanzielle Pufferszenarien vorbereitet, minimiert Risiken und ist bereit für mögliche Schiedsentscheidungen [1][2][3][9][10].

Quellen

  1. Neue Vertragsregelungen in der Ergotherapie ab 01.04.2026 – Vergütungsfrage geht vor die Schiedsstelle
  2. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V – Ergotherapie (Vertragsanpassungen zum 1.4.2026)
  3. Vertragsanpassungen zum 1. April 2026 – Ergotherapievertrag nach § 125 SGB V
  4. Bundesrahmenvertrag Ergotherapie – Informationen zur Anpassung ab 1. April 2026
  5. Heilmittel Vergütung 2026: Preise & Verhandlungen im Überblick
  6. Heilmittel-Report 2026: Ausgaben steigen, Fokus auf Versorgungsqualität
  7. Evaluationsbericht zur Heilmittel-Richtlinie und zur Neufassung des Heilmittelkatalogs (Stand 18.03.2026)
  8. Finanzkommission Gesundheit – Erster Bericht (30.03.2026)
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