Ergotherapie in der medizinischen Reha 2026: Fortbildungsbedarf nach neuen DRV-Fachaustauschen
DRV und DVE rücken 2026 die arbeitsbezogene Ergotherapie in den Fokus – mit Fachaustausch, sozialmedizinischen Modulen und klaren Qualifikationspfaden

Ergotherapie in der medizinischen Reha 2026: Fortbildungsbedarf nach neuen DRV-Fachaustauschen
Die Ergotherapie in der medizinischen Reha erhält 2026 durch die Deutsche Rentenversicherung Bund einen klaren arbeitsbezogenen Schwerpunkt. Zentrale Bausteine sind der Große Fachaustausch in Erkner sowie sozialmedizinische Module zur Leistungsbeurteilung. Für Reha-Teams entsteht daraus verbindlicher Fortbildungsbedarf, um Erwerbsfähigkeit systematisch in Diagnostik, Intervention und Teamprozesse zu integrieren [3][1][7].
Warum 2026 ein Wendepunkt für die arbeitsbezogene Ergotherapie ist
Die DRV bündelt 2026 ihre Fortbildungen für medizinische Reha-Teams in einem jährlichen Flyer mit Terminen, Zielgruppen, Anmeldeverfahren und Orten. Das Angebot richtet sich explizit an Therapeut:innen und Ärzt:innen in der medizinischen Rehabilitation und setzt damit inhaltliche Schwerpunkte, die direkt in die Versorgungspraxis wirken [4][1]. Für die Ergotherapie ist diese Ausrichtung besonders relevant, weil die DRV das Arbeitsfeld Ergotherapie in der medizinischen Rehabilitation eigenständig beschreibt und hierfür spezifische Fortbildungsangebote ausweist. Damit wird Ergotherapie als therapeutisches Handlungsfeld innerhalb der DRV-Reha fachlich klar verortet [5].
Mit dem Fokus auf Erwerbs- und arbeitsbezogene Fähigkeiten rückt 2026 die Funktionserhaltung und Wiederherstellung von beruflicher Teilhabe in die Mitte ergotherapeutischer Interventionen. Diese Schwerpunktsetzung wird organisatorisch durch DRV-Veranstaltungen gestützt, die Ergotherapie gezielt adressieren, und inhaltlich durch sozialmedizinische Module flankiert, die die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Teilhabe als Kernkompetenz verankern [7]. Die Kombination aus Fachaustausch, modularem Lernpfad und interdisziplinären Leitfäden führt zu einem Qualifikationspfad, der Reha-Einrichtungen hilft, ergotherapeutische Leistungen systematisch auf Erwerbsfähigkeit auszurichten [3][7][9].
Großer Fachaustausch Ergotherapie: Inhalte, Zielgruppe und Relevanz
Der Große Fachaustausch „Ergotherapie – Erwerbsbezogene Fähigkeiten erfassen und trainieren“ findet am 26.–27.06.2026 in Erkner statt. Er ist mit der Veranstaltungsnummer 3551.1419 versehen, die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro [3][1]. Die Zielgruppe sind explizit Ergotherapeut:innen in der medizinischen Reha; der Schwerpunkt liegt auf arbeits- bzw. erwerbsbezogener Rehabilitation. Inhaltlich geht es um die systematische Erfassung arbeitsrelevanter Funktionen, deren Training sowie um die Einbettung dieser Prozesse in interdisziplinäre Reha-Settings [2][3].
- Zielsetzung: arbeitsbezogene Assessments und Trainingsmethoden in den ergotherapeutischen Alltag der medizinischen Reha überführen.
- Ergebnisfokus: Anschlussfähigkeit der ergotherapeutischen Maßnahmen an sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und Teilhabediagnostik stärken.
- Teamorientierung: interdisziplinäre Schnittstellen schärfen, damit ergotherapeutische Befunde in Gesamtbehandlungs- und Reha-Planung wirksam werden.
Der Berufsverband DVE kommuniziert den Fachaustausch als gemeinsame Veranstaltung von DRV und DVE mit Fokus auf arbeitsbezogene Rehabilitation und ergotherapeutische Beiträge zur Erwerbsfähigkeit. Das unterstreicht die berufsständische Unterstützung für die stärkere arbeitsbezogene Ausrichtung in der medizinischen Reha [2].
Anmeldung, Fristen und interne Wege: So planen Einrichtungen sicher
Für den Großen Fachaustausch Ergotherapie 2026 gilt der Anmeldeschluss 06.03.2026. Die Anmeldeunterlagen sind als DRV-Formular veröffentlicht, Stand 19.11.2025. Mitarbeitende der DRV Bund und Regionalträger melden sich über interne Bildungswege an [6]. Typischerweise stellt die DRV etwa drei Monate vor Veranstaltungstermin Ankündigungsschreiben und Anmeldeformular über die Plattform reha-einrichtungen.de bereit, sodass Reha-Einrichtungen ihre Teams gezielt anmelden können [1].
- Fristenmanagement: interne Deadlines mindestens zwei Wochen vor dem DRV-Schluss setzen, um Genehmigungen und Dienstplanung zu sichern.
- Zielgruppentreue: Teilnahmepriorität für Ergotherapeut:innen mit Aufgaben in arbeitsbezogener Diagnostik, Arbeitsplatzanforderungsanalyse und Training.
- Dokumentation: Teilnahmebescheinigungen systematisch den Personalakten und Fortbildungsportfolios zuordnen, um Nachweise gebündelt abrufbar zu halten.
Für Einrichtungen bedeutet dies, Fortbildungsplanung eng mit den therapeutischen Leitprozessen der Reha zu verknüpfen, damit erlernte Inhalte zeitnah in Teamsitzungen, Fallkonferenzen und Behandlungsstandards verankert werden können [3][1].
Sozialmedizinische Module: Ergotherapeutische Beiträge zur Leistungsbeurteilung
Im DRV-Fortbildungsprogramm 2026 ist Ergotherapie sozialmedizinisch eingebunden. Relevantes Element ist das Modul 2c „Ergotherapeutische Beiträge zur Leistungsbeurteilung“ mit einem Kurstermin bis 03.07.2026. Die sozialmedizinischen Module adressieren die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Teilhabe und verbinden damit die ergotherapeutische Perspektive auf Aktivitäten und Partizipation mit den Anforderungen an sozialmedizinische Gutachtlichkeit und Reha-Planung [7][1].
- Schwerpunkt Modul 2c: ergotherapeutische Befundaufnahme zu arbeitsbezogenen Fähigkeiten, Transfer in standardisierte sozialmedizinische Beurteilungslogiken.
- Prozessintegration: strukturierte Berichterstattung mit Bezug zu Reha-Zielen, Teilhabeindikatoren und Arbeitsanforderungen.
- Ergebnisqualität: konsistente, interdisziplinär anschlussfähige Leistungsbilder zur Steuerung von Trainingsinhalten und Maßnahmen zur Wiedereingliederung.
Die Teilnahme an Modul 2c schließt eine zentrale Lücke zwischen ergotherapeutischer Diagnostik am Arbeitsplatzbezug und der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung. So entsteht ein nahtloser Pfad vom Assessment über Therapieplanung bis zur Dokumentation für Reha-Entscheidungen [7].
Fortbildungsflyer 2026: Navigationshilfe für Reha-Teams
Der jährliche Fortbildungsflyer 2026 bündelt das DRV-Angebot für therapeutische und ärztliche Berufsgruppen der medizinischen Rehabilitation. Er enthält Termine, Zielgruppen, Anmeldeverfahren und Orte und dient Einrichtungen als Planungsinstrument, um Kapazitäten zu priorisieren, Personalrotation zu koordinieren und Fortbildungsziele an den klinischen Bedarf anzupassen [4][1].
- Transparenz: schnelle Übersicht über relevante Veranstaltungen mit klarer Zuordnung zur Zielgruppe Ergotherapie.
- Planungssicherheit: Kombination von festen Terminen und dokumentierten Anmeldewegen reduziert Ausfallrisiken durch Fristversäumnisse.
- Qualitätssteuerung: die strukturierte Auswahl ermöglicht, Fortbildungsportfolios auf Erwerbsfähigkeit, interdisziplinäre Zusammenarbeit und Dokumentationsqualität auszurichten.
Für die Ergotherapie ist der Flyer eine praktische Schnittstelle, um Fachaustausch, sozialmedizinische Module und interne Qualifizierungspläne zu verzahnen. Einrichtungen können daraus mehrjährige Lernpfade konstruieren, die sowohl fachliche Tiefe als auch teamübergreifende Anschlussfähigkeit sichern [4][1].
Arbeitsfeld Ergotherapie in der DRV: Eigenständigkeit und Erwartungsbild
Die DRV führt auf ihrer Fachseite „Arbeitsfeld Ergotherapie in der medizinischen Rehabilitation“ eigene Hinweise auf Fortbildungsangebote. Damit definiert sie Ergotherapie als eigenständiges therapeutisches Arbeitsfeld in der Reha und verdeutlicht das Erwartungsbild an spezifische Kompetenzen, Prozesse und Ergebnisqualitäten. Diese explizite Verortung erleichtert es Einrichtungen, Rollenprofile zu schärfen und Verantwortlichkeiten in der Behandlungskette zuzuweisen [5].
Für die Praxis heißt das: Ergotherapeutische Teams sollten arbeitsbezogene Assessments, Funktionsanalysen und Trainingsprogramme als Kernaufgaben entwickeln, dokumentieren und interdisziplinär vertreten. Die Anbindung an sozialmedizinische Bewertungslogiken erfordert klare Schnittstellen zu Ärzt:innen und den übrigen Therapieberufen. Fortbildungen, die diese Schnittstellen abbilden, unterstützen eine konsistente Teamkommunikation und verbessern die Nachvollziehbarkeit von Behandlungsentscheidungen [5][7].
Mindeststandards, KTL und RTS: Der neue Rahmen für Qualifikationen
Mit dem neuen Praxisleitfaden der DRV Bund zur interdisziplinären Zusammenarbeit, gültig ab 01.01.2026, werden Mindeststandards für Qualifikationen in der medizinischen Rehabilitation eingeführt. Zunächst sind diese exemplarisch für die Sport- und Bewegungstherapie konkretisiert und an Modulhandbücher sowie Zertifikatsabschlüsse gekoppelt. Das signalisiert eine Tendenz zu klar definierten Mindestqualifikationen und Zusatzqualifikationen auch für andere Therapieberufe in der Reha, einschließlich der Ergotherapie [9].
Der Praxisleitfaden liefert zudem Ausführungshilfen zum Katalog therapeutischer Leistungen (KTL) und zu den Reha-Therapiestandards (RTS). Diese Instrumente steuern Inhalt, Umfang und Qualität der therapeutischen Leistungen in DRV-Reha-Einrichtungen und bilden damit den Rahmen, in dem ergotherapeutische Konzepte, Dokumentation und Fortbildungen weiterentwickelt werden [9].
- KTL: klare Leistungsdefinitionen erleichtern die Abbildung arbeitsbezogener Interventionen und deren Dokumentation.
- RTS: standardisierte Prozess- und Ergebnisziele unterstützen die Vergleichbarkeit und Qualitätsentwicklung über Einrichtungen hinweg.
- Qualifikationspfade: modulare Fortbildung und Zertifikate erhöhen Transparenz und Planbarkeit von Kompetenzprofilen [9].
Fortbildungspflicht in der Heilmittelversorgung: Was Praxen beachten müssen
Für zugelassene Ergotherapie-Praxen in der GKV-Regelversorgung gilt die Fortbildungspflicht nach Rahmenvertrag gemäß § 125 SGB V, Anlage Ergotherapie. Innerhalb von vier Jahren sind 60 Fortbildungspunkte nachzuweisen; 1 Punkt entspricht 45 Minuten anerkannter Fortbildung [8]. Berufsrecht und Qualitätsvereinbarungen mit Krankenkassen verankern die Pflicht, und Leistungserbringer:innen mit GKV-Zulassung müssen den Kassen entsprechende Nachweise erbringen [8]. Empfohlen wird, durchschnittlich 15 Fortbildungspunkte pro Jahr zu erwerben. Das entspricht insgesamt rund 45 Zeitstunden anerkannter Fortbildung in vier Jahren [8].
Für Reha-Einrichtungen ohne GKV-Zulassungspflicht gelten interne und trägerspezifische Qualifikationsregelungen. Unabhängig davon bildet die DRV mit ihrem Fortbildungsprogramm 2026 und den sozialmedizinischen Modulen einen Qualitätsrahmen, der sich an der Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Teilhabe orientiert. Einrichtungen profitieren, wenn sie Fortbildungspflichten und DRV-Standards zusammenführen, um Doppelaufwände zu vermeiden und den Kompetenzaufbau gezielt zu steuern [1][7][9].
Von der Theorie in die Praxis: Umsetzungsschritte für Reha-Teams
- Bedarf erheben: aktuelle Kompetenzen in arbeitsbezogener Diagnostik, Trainingsplanung und Dokumentation erfassen; Lücken zu sozialmedizinischen Anforderungen identifizieren [7].
- Fortbildungsplan erstellen: Fachaustausch und Modul 2c als Pflichtbausteine für ergotherapeutische Schlüsselrollen einplanen; weitere DRV-Angebote aus dem Flyer 2026 ergänzen [3][7][4].
- Prozesse standardisieren: KTL- und RTS-Bezüge in Befund, Zieldefinition und Verlaufsdokumentation verankern; interdisziplinäre Übergaben strukturieren [9].
- Evidenz und Teilhabe koppeln: ergotherapeutische Maßnahmen konsequent an arbeitsbezogene Teilhabeziele knüpfen und Leistungsbeurteilungen anschlussfähig berichten [7][9].
- Fristen managen: Anmeldung vor dem 06.03.2026 sicherstellen; interne Meldewege für DRV-Teams über reha-einrichtungen.de nutzen [6][1].
Diese Schritte verbinden Fortbildung, Prozessqualität und Ergebnisorientierung. Sie stärken die Rolle der Ergotherapie als zentralen Treiber der beruflichen Wiedereingliederung innerhalb der medizinischen Rehabilitation [3][7][9].
Häufige Fragen
Was ist der inhaltliche Schwerpunkt des Großen Fachaustauschs Ergotherapie 2026?
Der Fachaustausch fokussiert die Erfassung und das Training erwerbsbezogener Fähigkeiten in der medizinischen Reha. Ziel ist, arbeitsbezogene Assessments und Interventionen systematisch in ergotherapeutische Prozesse zu integrieren und interdisziplinär anschlussfähig zu dokumentieren. Die Veranstaltung richtet sich explizit an Ergotherapeut:innen in der medizinischen Rehabilitation [2][3].
Welche Fristen und Anmeldewege gelten für die Teilnahme?
Der Anmeldeschluss ist der 06.03.2026. Die DRV stellt Anmeldeunterlagen als Formular bereit; Mitarbeitende der DRV Bund und Regionalträger melden sich über interne Bildungswege an. Üblicherweise werden Unterlagen etwa drei Monate vor Termin über reha-einrichtungen.de bereitgestellt, damit Einrichtungen ihre Teams anmelden können [6][1].
Welche Rolle spielt Modul 2c in den sozialmedizinischen Fortbildungen?
Modul 2c „Ergotherapeutische Beiträge zur Leistungsbeurteilung“ adressiert die Verbindung zwischen ergotherapeutischer Befundung und sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung. Es unterstützt Reha-Teams dabei, arbeitsbezogene Fähigkeitsprofile konsistent zu erheben, zu berichten und in Reha-Entscheidungen einfließen zu lassen. Ein Kurstermin läuft bis 03.07.2026 [7].
Welche Fortbildungspflichten gelten für GKV-zugelassene Ergotherapiepraxen?
Nach Rahmenvertrag gemäß § 125 SGB V, Anlage Ergotherapie, müssen innerhalb von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Ein Punkt entspricht 45 Minuten anerkannter Fortbildung. Empfohlen werden durchschnittlich 15 Punkte pro Jahr; das entspricht insgesamt rund 45 Zeitstunden in vier Jahren. Nachweise sind gegenüber den Kassen zu erbringen [8].
Wie wirken KTL, RTS und der DRV-Praxisleitfaden auf die Ergotherapie?
KTL und RTS strukturieren Inhalte, Umfang und Qualität therapeutischer Leistungen. Der neue Praxisleitfaden (gültig ab 01.01.2026) führt Mindeststandards für Qualifikationen ein, zunächst exemplarisch für die Sport- und Bewegungstherapie, und koppelt sie an modulare Handbücher und Zertifikate. Das zeigt eine Entwicklung hin zu klaren Qualifikationsprofilen auch für andere Therapieberufe [9].
Fazit
2026 setzt die DRV Bund mit dem Großen Fachaustausch Ergotherapie und den sozialmedizinischen Modulen deutliche Signale für eine arbeitsbezogene Ausrichtung der Ergotherapie in der medizinischen Reha. Reha-Einrichtungen sollten Anmeldeschlüsse und interne Wege frühzeitig organisieren, Qualifikationspfade an KTL, RTS und den Praxisleitfaden anlehnen und ergotherapeutische Beiträge konsequent auf Erwerbsfähigkeit ausrichten. So entstehen belastbare Prozesse von Assessment über Intervention bis zur sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung, die die berufliche Teilhabe wirksam fördern [3][7][9][1].
Quellen
- Fortbildungsangebote für das Reha-Team – Flyer Fortbildungen 2026
- Fachaustausch Deutsche Rentenversicherung (DRV) – Ankündigung 2026
- Fortbildungen zu therapeutischen Themen in der Rehabilitation – Fachaustausch Ergotherapie 26./27.06.2026
- Fortbildungen der DRV Bund 2026
- Arbeitsfeld Ergotherapie in der medizinischen Rehabilitation
- Anmeldung 2026 – Großer Fachaustausch Ergotherapie: Erwerbsbezogene Fähigkeiten erfassen und trainieren
- Fort- und Weiterbildung – sozialmedizinische Fortbildungen (inkl. Modul 2c Ergotherapeutische Beiträge zur Leistungsbeurteilung)
- Fortbildungspflicht in der Ergotherapie
- Praxisleitfaden der DRV Bund zur interdisziplinären Zusammenarbeit – gültig ab 01.01.2026


