Direktzugang in der Ergotherapie 2026: DVE-Forderungen und rechtliche Hürden
Was 2026 beim Direktzugang in der Ergotherapie gilt, welche DVE-Forderungen auf dem Tisch liegen und welche rechtlichen Hürden Praxen real beachten müssen

Direktzugang in der Ergotherapie 2026: DVE-Forderungen und rechtliche Hürden
Der Direktzugang in der Ergotherapie ist 2026 politisch umkämpft und rechtlich begrenzt. Im GKV-System bleibt die ärztliche Verordnung Pflicht, während Verbände auf Öffnung und Modellvorhaben drängen. Parallel nutzen einzelne Praxen den Direktzugang über die sektorale Heilpraktikererlaubnis – jedoch ausschließlich im Privat- und Selbstzahlerbereich [2][5].
Rechtslage 2026: Kein Direktzugang im GKV-System
Im Jahr 2026 gilt: Für ergotherapeutische Behandlungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist weiterhin eine ärztliche Verordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch erforderlich. Ein gesetzlicher Direktzugang besteht nicht. Heilmittelverordnungen gelten als ärztliche Leistungen im System der GKV; ohne gesetzliche Neuregelung dürfen Heilmittelerbringer keine eigenständige Erstdiagnose mit GKV-Abrechnung in der Regelversorgung stellen [5][12]. Damit bleibt die Erstinanspruchnahme im GKV-Kontext an die ärztliche Indikationsstellung gebunden. Praxen, die Patientinnen und Patienten ohne Verordnung sehen, können diese Leistungen nicht gegenüber der GKV abrechnen. Der rechtliche Rahmen begrenzt so die autonome Ausgestaltung des Zugangs, selbst wenn die therapeutische Kompetenz für Anamnese, Befund und Therapieplanung vorhanden ist [2][5].
Sektorale Heilpraktikererlaubnis: Direktzugang außerhalb der GKV
Die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten eröffnet seit einigen Jahren einen rechtssicheren Direktzugang im Privat- und Selbstzahlerbereich. Rechtsgrundlage ist § 1 Heilpraktikergesetz; die Erlaubnis ist fachlich auf das ergotherapeutische Gebiet begrenzt [2]. Leistungen im Rahmen dieser Erlaubnis dürfen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, sondern nur als Selbstzahlerleistung oder gegebenenfalls über private Krankenversicherungen gemäß deren Vertragsbedingungen [2]. Für Praxen schafft dies Spielräume für eigenständige Diagnostik und Therapieindikation, erfordert aber klare Trennung der Abrechnungswege, transparente Aufklärung zu Kosten sowie interne Prozesse zur Risikoselektion und Indikationsabgrenzung. Ein strukturierter Entscheidungsbaum mit Red-Flag-Screening, Dokumentation der Einwilligung und festgelegten Rücküberweisungswegen zu Ärztinnen und Ärzten mindert Haftungs- und Versorgungsrisiken, ohne den GKV-Rechtsrahmen zu berühren.
Blankoverordnung: Mehr Gestaltung, aber kein Direktzugang
Die Blankoverordnung in der Ergotherapie wurde 2024 im GKV-System eingeführt und erweitert den therapeutischen Gestaltungsspielraum. Sie verlagert Entscheidungen zu Frequenz, Dauer und konkreten Maßnahmen stärker in die Verantwortung der Therapeutinnen und Therapeuten. Dennoch ersetzt sie nicht die ärztliche Verordnung und schafft keinen Direktzugang im Rechtssinn [5]. Für die Praxis bedeutet das: Die Erstindikation bleibt ärztlich; der Nutzen der Blankoverordnung liegt in der passgenauen Aussteuerung des Behandlungsprozesses. Qualitätsmanagement, indikationsspezifische Behandlungsprotokolle und Outcome-Messungen sind Schlüsselinstrumente, um die erweiterten Spielräume wirksam zu nutzen. Gleichzeitig müssen Praxen weiterhin zwischen GKV-Verordnungen, Selbstzahlerleistungen und gegebenenfalls Leistungen im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis trennscharf differenzieren, um Abrechnungsfehler und Regressrisiken zu vermeiden [5].
Politische Dynamik: DVE, SHV und die Forderung nach gesetzlicher Öffnung
Heilmittelerbringer fordern seit Jahren die gesetzliche Verankerung des Direktzugangs als regulären Zugang zur Versorgung, damit Patientinnen und Patienten ohne ärztliche Verordnung behandelt werden können [4][13]. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände, in dem der DVE vertreten ist, nutzt seit Ende 2025 und Anfang 2026 die Debatten um Primärversorgung und Fachkräftemangel, um eine Öffnung des Direktzugangs einzufordern und die Beteiligung der Verbände an der Ausgestaltung möglicher Modellvorhaben zu sichern [4][10]. Positions- und Forderungspapiere 2025/2026 betonen für die Ergotherapie den Direktzugang ohne ärztliche Verordnung als zentrales Ziel, besonders in Prävention und Gesundheitsförderung. Gefordert werden ein klarer gesetzlicher Rahmen, definierte Indikationsbereiche und überprüfbare Qualitätsstandards [6]. Aus Sicht der Versorgungssicherheit adressieren diese Papiere strukturelle Engpässe, Wartezeiten und Koordinationsaufwand. Für die Berufsgruppe steht zudem die Anerkennung der eigenständigen fachlichen Verantwortung im Mittelpunkt, einschließlich definierter Kompetenzen für Screening, Risikostratifikation und interprofessionelle Schnittstellen.
Modellvorhaben in Vorbereitung: Prüfauftrag und offene Zeitpläne
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft seit 2025/2026 eine gesetzliche Regelung für Modellvorhaben zum Direktzugang zu Heilmittelerbringern, zunächst besonders mit Blick auf die Physiotherapie. Die aktuelle Rechtslage erlaubt einen Direktzugang jedoch nicht als Regelversorgung [5]. Die geplanten Modellvorhaben sollen Patientinnen und Patienten den unmittelbaren Zugang ohne ärztliche Verordnung eröffnen. Heilmittelerbringer würden darin eigenverantwortlich Diagnostik sowie Art und Umfang der Behandlung festlegen. Ein konkreter Zeitplan für Start, Dauer und Umfang der Modellvorhaben ist öffentlich bislang nicht kommuniziert [5]. Für die Ergotherapie ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe: konzeptionell anschlussfähig an physiotherapeutische Modelle bleiben und gleichzeitig ergotherapiespezifische Indikationen, Assessments und Outcomes vorschlagen. Ohne belastbare Zeitlinie empfiehlt es sich, interne Qualitätsstrukturen und Fortbildungsprofile so auszurichten, dass Praxen kurzfristig an Modellphasen teilnehmen könnten, wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen wird.
Lehren aus der Physiotherapie: Referenzmodelle für Screening und Qualität
Physiotherapie-Verbände wie der VPT und Physio-Deutschland treiben den Direktzugang im muskuloskelettalen Bereich politisch voran und definieren Bedingungen wie systematisches Screening, Rücküberweisungswege und Qualitätsanforderungen [5][14]. Diese Konzepte dienen auch dem DVE und dem SHV als Referenz für eigene Direktzugangs-Forderungen. Für die Ergotherapie bedeutet das: Übertragbare Elemente sind klare Einschluss- und Ausschlusskriterien, standardisierte Assessments, Safety-Nets mit ärztlicher Rückkopplung sowie dokumentierte Patient-Reported Outcome Measures. Gleichzeitig braucht die Ergotherapie spezifische Schwerpunkte, etwa in Neurologie, Geriatrie, Pädiatrie, Psychiatrie und Handtherapie. Ein modularer Ansatz erlaubt es, zunächst risikoärmere Indikationscluster für den Direktzugang zu definieren, flankiert von Fortbildungs- und Zertifizierungsanforderungen. Die Kombination aus Triage-Protokollen, Red-Flag-Algorithmen und strukturierten Kommunikationswegen zu Hausärztinnen, Fachärzten und Reha-Trägern schafft Akzeptanz bei Kostenträgern und Politik [5][14].
Abrechnung und Vergütung: Was 2026 gilt
Unabhängig von der Direktzugangsdiskussion hat die Schiedsstelle nach § 125 und § 125a SGB V am 25. Juni 2026 eine Anpassung der Vergütungsvereinbarungen für Ergotherapie um 4,11 Prozent beschlossen. Die erhöhten Vergütungssätze gelten bundesweit ab dem 1. Juli 2026 mit einer Laufzeit bis 31. März 2027 [12]. Erstmalig abrechenbar sind die neuen Preise ab dem 1. August 2026; betroffen sind alle Behandlungen, die ab dem 1. Juli 2026 erbracht wurden [11][12]. Für Praxen ist eine saubere Leistungszuordnung entscheidend: GKV-Leistungen erfordern weiterhin eine ärztliche Verordnung; Leistungen im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis sind Selbstzahler- oder privatversicherte Fälle und strikt getrennt zu dokumentieren [2]. Die fortbestehende rechtliche Trennung verhindert Mischabrechnungen. Praxen sollten Preislisten, Einwilligungen, Informationstexte und Abrechnungsprozesse aktualisieren und Mitarbeitende schulen, um Retaxationen, Reklamationen und Haftungsfragen zu vermeiden [11][12].
Strategische Praxisaufstellung: Vorbereitung auf potenzielle Öffnungen
Ohne konkrete Zeitpläne für Modellvorhaben lohnt sich eine vorausschauende Praxisstrategie. Wesentliche Bausteine sind: erstens ein dokumentiertes Screening- und Triagekonzept mit Red- und Yellow-Flags, inklusive klarer Kriterien für Rücküberweisungen; zweitens standardisierte, indikationsspezifische Assessments und Zielvereinbarungen; drittens Outcome-Messungen und Qualitätskennzahlen, zum Beispiel funktionsbezogene Scores und Teilhabeindikatoren; viertens geschulte Kommunikation mit Hausärztinnen und Fachärzten sowie strukturierte Befundberichte; fünftens rechtssichere Aufklärung, Einwilligung und Datenschutz. Im Selbstzahlerbereich sollten Praxen transparente Honorarmodelle, Storno- und Kulanzregeln sowie Prozesse für Kostenerstattungsanfragen privater Krankenversicherungen etablieren. Bei Teilnahmechancen an Modellvorhaben kann ein internes Zertifizierungsportfolio mit Fortbildungen zu Differentialdiagnostik, Leitsymptom-Screening und Notfallpfaden die Anschlussfähigkeit erhöhen [2][5][6].
DVE-Forderungen 2026: Prioritäten und Umsetzungspfade
Die Berufsverbände betonen 2025/2026 den Direktzugang zur Ergotherapie als zentrales Ziel, vor allem in Prävention und Gesundheitsförderung. Gefordert werden ein präziser Gesetzesrahmen, definierte Indikationsbereiche und Qualitätsstandards, die Patientensicherheit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit verbinden [6]. Der SHV, mit DVE-Beteiligung, adressiert die politische Debatte um Primärversorgung und Fachkräftemangel und fordert die gesetzliche Öffnung sowie die Mitgestaltung von Modellvorhaben [4][10]. Aus Verbandssicht ist ein stufenweises Vorgehen plausibel: Start mit ausgewählten Indikationen, verbindlichen Screening-Protokollen, Rücküberweisungswegen und dokumentierten Outcomes; anschließende Evaluation zur Skalierung. Entscheidend ist die Einbindung von Kostenträgern und die Vermeidung von Schnittstellenbrüchen. Die Argumentation knüpft an internationale Erfahrungen an, ohne auf deutsche Rechtslage zu verzichten, und fokussiert auf messbare Versorgungseffekte in Alltag, Teilhabe und Selbstständigkeit [4][6][10].
Häufige Fragen
Ersetzt die Blankoverordnung 2026 die ärztliche Verordnung und schafft damit Direktzugang?
Nein. Die Blankoverordnung erweitert den therapeutischen Gestaltungsspielraum, ersetzt aber nicht die ärztliche Erstindikation. Sie schafft keinen Direktzugang im Rechtssinn. Für GKV-Leistungen bleibt eine ärztliche Verordnung erforderlich. Erst mit einer gesetzlichen Neuregelung könnten Heilmittelerbringer eigenständig erstdiagnostisch tätig werden und zulasten der GKV abrechnen [5].
Können Ergotherapeutinnen mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis GKV-Leistungen ohne Verordnung abrechnen?
Nein. Leistungen im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis dürfen nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Sie sind Selbstzahlerleistungen oder werden gegebenenfalls von privaten Krankenversicherungen erstattet, abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen. Die Rechtsgrundlage der Erlaubnis ist § 1 Heilpraktikergesetz, fachlich auf Ergotherapie begrenzt [2].
Plant das BMG 2026 Modellvorhaben für den Direktzugang, und wann starten sie?
Das BMG prüft eine gesetzliche Regelung für Modellvorhaben zum Direktzugang zu Heilmittelerbringern, zunächst mit Fokus auf die Physiotherapie. Die aktuelle Rechtslage erlaubt Direktzugang jedoch nicht als Regelversorgung. Ein konkreter Zeitplan für Start und Umfang ist öffentlich bislang nicht kommuniziert [5]. Ergotherapie sollte sich konzeptionell vorbereiten.
Welche Vergütungsänderungen gelten 2026 für die Ergotherapie?
Die Schiedsstelle hat am 25. Juni 2026 eine Anpassung der Vergütungsvereinbarungen um 4,11 Prozent beschlossen, gültig bundesweit ab dem 1. Juli 2026 bis 31. März 2027. Abrechenbar sind die neuen Preise erstmals ab dem 1. August 2026 für alle Behandlungen ab dem 1. Juli 2026 [11][12].
Welche Rolle spielen DVE und SHV in der Direktzugangsdiskussion?
DVE und SHV drängen auf eine gesetzliche Öffnung des Direktzugangs und die Beteiligung an der Ausgestaltung von Modellvorhaben. Sie verknüpfen ihre Forderungen mit Primärversorgung und Fachkräftemangel und betonen definierte Indikationen, Qualitätsstandards und Patientensicherheit als Bedingungen der Umsetzung [4][6][10].
Fazit
2026 bleibt der Direktzugang zur Ergotherapie im GKV-System rechtlich verschlossen; ärztliche Verordnungen sind zwingend. Parallel existiert der Direktzugang über die sektorale Heilpraktikererlaubnis ausschließlich im Privat- und Selbstzahlerbereich. Politik und Verbände bereiten Modellvorhaben vor, doch belastbare Zeitpläne fehlen. Praxen profitieren, wenn sie Qualität, Screening und Schnittstellenmanagement jetzt stärken. So sind sie rechtssicher aufgestellt und bereit, Chancen einer künftigen Öffnung strukturiert zu nutzen [2][5][6][11][12].
Quellen
- Ergotherapie und sektoraler Heilpraktiker 2026 – Direktzugang: Chancen und Grenzen
- Kommt der Direktzugang für Heilmittel? Die Voraussetzungen zum Modellversuch
- Debatte um Primärversorgung: Heilmittelerbringer dringen auf Direktzugang
- Heilmittelerbringer begrüßen Bundesrats-Votum für Direktzugang
- Hauptstadtkongress 2026: VPT fordert Direktzugang zur Physiotherapie
- Berufsverbände 2025/26 – Forderungen für Therapeut:innen
- Schiedsstelle beschließt Anpassung der Vergütung um 4,11 Prozent
- Neue Ergotherapie-Preise ab 1. Juli 2026
- Neue Vergütungspreise in der Ergotherapie ab dem 1. Juli 2027 (Mitteilung zur 4,11%-Anpassung ab 1. Juli 2026)
- Neuer Vorsitz – Wechsel an der SHV Spitze
- Ergotherapie – Vergütungsanpassungen und Direktzugang 2026 (Rubrik Ergotherapie)


