Ergotherapie

Neues TI‑Gesetz 2026: Auswirkungen auf ergotherapeutische Praxen und Behandlungsabläufe

Was bringt das TI‑Gesetz 2026 für Ergotherapie-Praxen? Frist 2027, neue TI‑Pauschalen, digitale Kommunikation und E‑Prozesse im Überblick

Redaktion TherapieNews9 Min. Lesezeit
Neues TI‑Gesetz 2026: Auswirkungen auf ergotherapeutische Praxen und Behandlungsabläufe

Neues TI‑Gesetz 2026: Auswirkungen auf ergotherapeutische Praxen und Behandlungsabläufe

Das neue TI‑Regime verschiebt die Pflichtanbindung ergotherapeutischer Praxen an die Telematikinfrastruktur auf den 1. Oktober 2027, lässt die Pflicht aber grundsätzlich bestehen. Gleichzeitig steigen zum 01.01.2026 die TI‑Pauschalen auf das Niveau anderer Heilmittelbereiche und konkretisieren digitale Kommunikations- und Dokumentationsprozesse. Dieser Beitrag ordnet Fristen, Finanzierung und praktische Schritte für Ergotherapie ein [1][2][6][11][13].

Rechtslage und Fristen: Was jetzt gilt und was ab 2027 verpflichtend wird

Die gesetzliche Pflicht zur TI‑Anbindung für Heilmittelerbringer, einschließlich Ergotherapie, bleibt bestehen und ist in § 360 SGB V im Kontext des DVPMG sowie nachfolgender Digitalreformen, darunter das GeDIG, verankert [13]. Politisch wurde der ursprünglich geplante Stichtag 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Die Friständerung erfolgte über das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ und wurde von den Regierungsfraktionen sowie dem Bundestag beschlossen [1][6][9][12][15]. Für Praxen bedeutet das: Bis zum 01.10.2027 gilt eine Übergangsphase, in der eine freiwillige Anbindung möglich und förderfähig ist; ab diesem Datum wird der TI‑Anschluss für die Behandlung gesetzlich Versicherter obligatorisch [6][10][11][12].

Private Praxen, die keine gesetzlich Versicherten behandeln, sind von der Anschlussverpflichtung vorerst ausgenommen. Die grundsätzliche Pflicht bleibt jedoch für die GKV‑Versorgung bestehen, sodass der TI‑Beitritt spätestens zur Frist zwingend wird, wenn gesetzlich Versicherte behandelt werden [13]. Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits im Herbst 2025 eine Verschiebung der Fristen in Aussicht gestellt, weil zentrale technische Komponenten noch nicht flächendeckend verfügbar waren. Diese politische Vorankündigung bestätigte sich in der nun verabschiedeten Fristverlängerung [14][1].

Finanzierung: TI‑Pauschalen ab 2026 und Refinanzierung der freiwilligen Anbindung

Ergotherapeutische Praxen können sich schon heute freiwillig an die TI anschließen. Bei vollständig funktionsfähiger Anbindung besteht Anspruch auf Refinanzierung über TI‑Pauschalen des GKV‑Spitzenverbandes. Diese Förderung entlastet die Praxen in der Übergangsphase und unterstützt die schrittweise Digitalisierung [6][2][4][7].

Zum 01.01.2026 wurden die TI‑Pauschalen für Ergotherapie auf ein einheitliches Niveau mit anderen Heilmittelbereichen angehoben. Konkret erhalten Praxen eine Grundpauschale von 213,75 Euro pro Monat sowie eine Zuschlagspauschale von 7,99 Euro pro Monat und elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) [2][4][7][3]. Zuvor lagen die Pauschalen für Ergotherapie, Logopädie und Podologie bei 205,83 Euro monatlich und 7,69 Euro je eHBA. Diese niedrigeren Sätze waren Gegenstand fachöffentlicher Kritik und wurden als Ungleichbehandlung gegenüber der Physiotherapie bewertet [8]. Mit der Angleichung ab 2026 reagierten die Verantwortlichen auf diese Kritik und schufen eine gleichmäßigere finanzielle Basis für die TI‑Einführung in allen Heilmittelbereichen [2][7].

Für die tägliche Praxis ist wichtig: Die Auszahlung setzt in der Regel einen nachweislich funktionsfähigen TI‑Anschluss voraus. Dazu zählen zertifizierte Komponenten sowie die Betriebsbereitschaft der vorgesehenen Anwendungen. Die genaue Abwicklung erfolgt entsprechend den Vorgaben des GKV‑Spitzenverbandes und der jeweils beteiligten Abrechnungsdienstleister [2][4][7].

Digitale Kommunikation: KIM als Pflicht, TIM als Option

Mit der TI‑Anbindung rückt die sichere elektronische Kommunikation in den Vordergrund. KIM, der sichere E‑Mail‑Dienst in der TI, wird für die Kommunikation mit anderen TI‑Teilnehmern verpflichtend. Er ermöglicht es, medizinische Dokumente und Verordnungen sektorenübergreifend sicher zu versenden und zu empfangen. Der TI‑Messenger TIM kann ergänzend genutzt werden, um datenschutzkonform mit Patientinnen und Patienten zu kommunizieren; seine Nutzung ist freiwillig [11].

Für ergotherapeutische Praxen schafft KIM die Grundlage, standardisierte Informationen zuverlässig auszutauschen, etwa bei Rückfragen zu Verordnungen, Befundübermittlungen oder Abstimmungen mit Ärztinnen und Ärzten. In der Übergangsphase bis 2027 empfiehlt sich eine schrittweise Einführung: zunächst die Einrichtung und Testkommunikation, anschließend die Integration in den administrativen Ablauf, beispielsweise durch Vorlagen und definierte Posteingangsprozesse. Wo TIM eingesetzt wird, sollten Praxen klare Anwendungsfälle festlegen, etwa Terminabstimmungen oder kurze Rückfragen, und die Nutzung mit Einwilligungen und Informationspflichten zur digitalen Kommunikation kombinieren [11].

Elektronische Verordnungen, ePA und digitale Dokumentationsprozesse

Die TI‑Integration zielt darauf, ergotherapeutische Praxen in digitale Versorgungsprozesse einzubinden. Dazu zählen der Empfang elektronischer Verordnungen, die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die strukturierte, sichere Weitergabe von Informationen an andere Leistungserbringer. Für ergotherapeutische Prozesse ist insbesondere relevant, dass die Praxisverwaltung und die Dokumentationssoftware TI‑fähig sind und zertifizierte Zugänge nutzen, sei es über Konnektoren oder zugelassene, TI‑Messenger‑basierte Anbindungswege [3][10][11].

Im Behandlungsalltag entsteht dadurch eine digital unterstützte Prozesskette: Verordnungen treffen elektronisch ein, die Stammdaten werden ohne Medienbruch übernommen, und relevante Befundinformationen können unter Einwilligungs- und Rollenmodellen über die ePA bereitgestellt oder eingesehen werden. Ziel ist eine konsistente Dokumentation, die Doppeluntersuchungen vermeidet und Therapieziele, Evaluationsschritte und Verlaufsdokumentation nachvollziehbar verknüpft. Wo bislang Papier und Fax dominierten, erlaubt KIM den formalen und sicheren Austausch, während interne Workflows die Zuordnung zu Patientendateien und Terminen automatisieren [11][13].

Für Praxen bedeutet dies, interne Standards zu definieren: Wer öffnet KIM‑Postfächer, wie erfolgt die Sichtung und Ablage, welche Dokumente werden in der ePA gespiegelt, und welche Kommunikationswege sind verbindlich? Die Beantwortung dieser Fragen ist die Grundlage, um digitale Prozesse verlässlich und revisionssicher abzubilden [11].

Technische Anbindung: Komponenten, Software und Betriebsszenarien

TI‑fähige Softwarelösungen für Heilmittelerbringer sehen vor, dass Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten über zertifizierte Konnektoren oder TI‑Messenger‑basierte Zugänge an die TI angebunden werden. Entscheidend ist, dass die eingesetzten Komponenten den Anforderungen der gematik entsprechen und die vorgesehenen Anwendungen unterstützen. Für E‑Verordnungen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte sind stabile, wartbare und abgesicherte Zugangswege zentral [3][10][11].

Im Praxisbetrieb bieten sich unterschiedliche Szenarien an: ein zentraler Konnektorstandort für die gesamte Praxis, der alle Arbeitsplätze versorgt, oder cloudnahe, gematik‑konforme Anbindungen, die Wartung und Updates vereinfachen. Wichtig ist die enge Verzahnung mit der Praxisverwaltungssoftware und klaren Rollen- sowie Rechtemodellen. Dabei sollten Praxen den Einsatz des eHBA strategisch planen, da er die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht und über die Zuschlagspauschale finanziell berücksichtigt wird [2][4][7][3].

In kleinen Teams empfiehlt es sich, zunächst eine Pilotarbeitsstation vollständig TI‑fähig zu machen, Workflows zu testen und erst danach auf alle Arbeitsplätze auszurollen. So lassen sich technische Kinderkrankheiten begrenzen, Schulungsbedarfe identifizieren und die Serviceverfügbarkeit im laufenden Betrieb sichern [10][11].

Übergangsphase bis 2027: Chancen nutzen, Risiken steuern

Die Fristverschiebung verschafft Praxen Zeit, die Umstellung kontrolliert vorzubereiten. Verbände begrüßen dies grundsätzlich, weisen aber auf fortbestehende technische Unsicherheiten, die Komplexität insbesondere für Kleinpraxen und die bisherige Ungleichbehandlung bei TI‑Pauschalen hin. Mit der Anhebung der Pauschalen ab 2026 ist ein Kritikpunkt adressiert, dennoch bleibt die Umsetzung herausfordernd [6][8][9][15].

Operativ können Praxen die Übergangszeit nutzen, um Infrastruktur, Datenschutzprozesse und Teamkompetenzen aufzubauen. Eine freiwillige Anbindung wird finanziell gefördert und erlaubt, Erfahrungswissen aufzubauen, bevor die Pflicht greift. Dabei gilt es, Projektmeilensteine festzulegen: Auswahl TI‑fähiger Software, Beschaffung von eHBA, Einrichtung von KIM, Testkommunikation mit ärztlichen Partnern und sukzessive Einführung elektronischer Verordnungs- und Dokumentationsroutinen [6][2][4][7][11].

Gleichzeitig sollten Risiken proaktiv adressiert werden: klare Fallback‑Prozesse bei Systemausfällen, Verantwortlichkeiten für Update‑Management, geregelte Vertretungen für KIM‑Posteingänge sowie dokumentierte Einweisungen und Schulungen. Diese Maßnahmen minimieren Betriebsstörungen und erhöhen die Akzeptanz im Team [10][11].

Auswirkungen auf Behandlungsabläufe: Von der Verordnung bis zur Ergebnismessung

Mit der TI‑Einbindung verändern sich Abläufe entlang des gesamten Behandlungspfades. Aus dem Eingang elektronischer Verordnungen resultiert ein standardisierter Intake: Stammdatenübernahme, formale Verordnungsprüfung, Terminplanung und Zuweisung an Therapeutinnen oder Therapeuten erfolgen medienbruchfrei. Rückfragen an verordnende Ärztinnen und Ärzte lassen sich über KIM rechtssicher abwickeln, inklusive strukturierter Anhänge [11].

In der Durchführung der Therapie erleichtert eine TI‑integrierte Dokumentation die Verknüpfung von Zielsetzung, Maßnahmenplanung und Verlaufsparametern. Relevante Befunde und Therapieziele können, sofern vorgesehen, in der ePA gespiegelt werden. So entsteht ein konsistenter Datensatz, der die interdisziplinäre Zusammenarbeit fördert. Am Ende der Behandlungsserie können Berichte elektronisch versandt und in der Patient:innenakte abgelegt werden. Für die Abrechnung bieten sich perspektivisch automatisierte Prüfungen und digitale Begleitprozesse an, die den Verwaltungsaufwand reduzieren [11][13].

Die organisatorische Konsequenz: Praxen definieren verbindliche Checklisten für den Verordnungseingang, eine Rollenverteilung für KIM‑Postfächer, Standards für die Dokumentationsqualität und eindeutige Benennungen für elektronische Dokumente. Diese Governance sichert Revisionssicherheit und Nachvollziehbarkeit und schafft die Grundlage für Qualitätsindikatoren, die sich aus der Dokumentation ableiten lassen [11].

Organisation, Datenschutz und Schulung: Bausteine der erfolgreichen Umsetzung

Die technische Anbindung reicht allein nicht aus. Erfolgreiche Digitalisierung benötigt organisatorische Regeln, Datenschutzkonzepte und geschulte Teams. Dazu gehören Verarbeitungsverzeichnisse, Berechtigungskonzepte für Softwarezugriffe, nachvollziehbare Signaturprozesse mit eHBA und standardisierte Ablagen. KIM‑Kommunikation sollte zentral gesteuert, dokumentiert und regelmäßig auditiert werden. Bei Nutzung von TIM empfiehlt sich eine klare Policy für Einsatzgebiete, Erreichbarkeitsfenster und die Archivierung relevanter Kommunikation [11].

Fortbildung ist ein kritischer Erfolgsfaktor. Sinnvoll ist ein gestuftes Schulungskonzept: Basisschulungen für das gesamte Team, vertiefende Module für Administratorinnen und Administratoren sowie wiederkehrende Trainings bei Software‑Updates. Ergänzend helfen kurze SOPs und Checklisten, um Prozesssicherheit im Alltag zu verankern. In der Übergangsphase erleichtert ein internes TI‑Testhandbuch die Einarbeitung neuer Teammitglieder und unterstützt bei Audits sowie der Qualitätssicherung [10][11].

Auch die externe Kommunikation sollte angepasst werden: Information der Zuweiser über die KIM‑Adresse der Praxis, Aktualisierung der Praxiswebseite mit den bevorzugten digitalen Kanälen und Hinweise für Patientinnen und Patienten zu erreichbaren digitalen Services. Transparente Kommunikation fördert die Nutzung und reduziert Rückfragen [11].

Strategische Roadmap: Schritt für Schritt zur TI‑Reife

Eine praxisnahe Roadmap unterstützt die geordnete Umsetzung bis Oktober 2027. Sie umfasst:

  1. Zielbild definieren: Welche digitalen Kernprozesse sollen bis wann produktiv laufen? Fokus auf E‑Verordnung, KIM, eHBA‑Signaturen und ePA‑Nutzung [11][13].
  2. Technik wählen: TI‑fähige Praxissoftware evaluieren, zertifizierte Anbindung und Support sicherstellen, eHBA für relevante Teammitglieder planen [3][10][11].
  3. Finanzierung sichern: Voraussetzungen für TI‑Pauschalen erfüllen und Anträge fristgerecht stellen, inklusive Nachweisen zur Funktionsfähigkeit [2][4][7].
  4. Pilotphase durchführen: Eine Arbeitsstation voll integrieren, reale KIM‑Kommunikation testen, Workflows und SOPs anpassen [10][11].
  5. Rollout und Qualitätssicherung: Teamweit ausrollen, Kennzahlen zur Nutzung und Fehlerquote erheben, regelmäßige Reviews etablieren [11].

Diese Roadmap lässt sich an Praxisgröße und Spezialisierung anpassen. Wichtig ist die konsequente Verzahnung von Technik, Prozessen und Qualifizierung, um Unterbrechungen der Patientenversorgung zu vermeiden und die Refinanzierung zu sichern [2][4][7][11].

Häufige Fragen

Ab wann ist die TI‑Anbindung für Ergotherapie verbindlich?

Die Pflichtanbindung wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Ab diesem Datum ist der TI‑Anschluss für die Behandlung gesetzlich Versicherter obligatorisch. Bis dahin gilt eine förderfähige Übergangsphase mit freiwilliger Anbindung und Refinanzierungsmöglichkeiten [1][6][11][12][15].

Welche TI‑Pauschalen gelten ab dem 01.01.2026 für Ergotherapie?

Ab dem 01.01.2026 erhalten Praxen eine Grundpauschale von 213,75 Euro pro Monat sowie 7,99 Euro pro Monat und eHBA als Zuschlag. Die Anpassung stellt ein einheitliches Niveau mit anderen Heilmittelbereichen her und ersetzt die zuvor niedrigeren Sätze [2][4][7][3][8].

Ist KIM verpflichtend und wofür nutze ich TIM?

KIM ist der sichere E‑Mail‑Dienst der TI und für die Kommunikation mit anderen TI‑Teilnehmern verpflichtend. TIM, der TI‑Messenger, kann freiwillig zur Kommunikation mit Patientinnen und Patienten oder innerhalb des Teams genutzt werden, wo es organisatorisch sinnvoll ist [11].

Welche Software und Komponenten benötige ich für die TI?

Erforderlich sind TI‑fähige Softwarelösungen und zertifizierte Anbindungen, etwa Konnektoren oder zugelassene TI‑Messenger‑basierte Zugänge. Für E‑Verordnungen, eAU‑Prozesse und ePA‑Zugriffe sind stabile, gematik‑konforme Komponenten sowie eHBA für qualifizierte Signaturen notwendig [3][10][11].

Sind rein privat abrechnende Ergotherapiepraxen von der TI‑Pflicht betroffen?

Die gesetzliche TI‑Pflicht zielt auf Leistungserbringung für gesetzlich Versicherte. Private Praxen ohne GKV‑Behandlung sind vorerst von der Pflicht ausgenommen. Wer GKV‑Patientinnen und -Patienten versorgt, benötigt spätestens zum 01.10.2027 einen TI‑Anschluss [13].

Fazit

Das neue TI‑Regime bringt für Ergotherapiepraxen Planungssicherheit: Frist bis 01.10.2027, angehobene TI‑Pauschalen ab 2026 und klarere Vorgaben für digitale Kommunikation und Dokumentation. Praxen profitieren, wenn sie die Übergangszeit nutzen, um Technik, Prozesse und Teamkompetenzen strukturiert aufzubauen. Eine schrittweise Einführung von KIM, eHBA‑Signaturen und E‑Verordnungsprozessen schafft Routine und reduziert Risiken. So gelingt der verbindliche TI‑Start ohne Brüche in der Versorgung [1][2][6][11][13].

Quellen

  1. Bundestag verschiebt TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringer
  2. Gleiche Erstattung für alle Heilmittelbereiche ab 01.01.2026
  3. TI-Pflicht für Heilmittelerbringer
  4. Telematikinfrastruktur (TI) – Infoseite
  5. Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer
  6. TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringende auf Oktober 2027 verschoben
  7. TI Förderpauschale für Heilmittel
  8. Gleiche TI – ungleich bezahlt!
  9. TI-Pflicht für Heil- und Hilfsmittelerbringer verschiebt sich
  10. Politische Änderungen für Heilmittelerbringer 2026
  11. GeDIG: Die wichtigsten Änderungen für Heilmittelpraxen
  12. TI-Anbindung für Ergotherapeuten: Frist 2027
  13. Januar 2026: Die Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer kommt
  14. Telematikinfrastruktur-Fristen: Das sind die Pflichttermine
  15. Verschiebung der Pflicht zum Anschluss an die TI
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