Fortbildungspflicht für Logopäd:innen: neue Anforderungen und Chancen seit 2025
Was ändert sich bei der Fortbildungspflicht für Logopäd:innen, welche Punkte gelten ab 2026, und wie profitieren Teams konkret von der vollen Gleichstellung digitaler Formate

Fortbildungspflicht für Logopäd:innen: neue Anforderungen und Chancen seit 2025
Die Fortbildungspflicht in der Logopädie hat sich durch den neuen Versorgungsvertrag grundlegend modernisiert. Online-Fortbildungen sind seit 2022 rückwirkend Präsenzveranstaltungen vollständig gleichgestellt und erhalten die volle Punktzahl. Damit entfällt die Präsenzquote, und der nächste Zyklus 2026–2029 bringt klare Punktevorgaben für unterschiedliche Rollen in Praxen [1].
Was sich seit 2022 geändert hat: Gleichstellung digitaler Formate
Mit dem neuen Versorgungsvertrag für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie hat sich die Bewertung digitaler Lernformate spürbar verbessert. Online-Fortbildungen, Webinare und vergleichbare Angebote gelten seit 2022 rückwirkend als voll gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen und werden mit der vollen Punktzahl nach Anlage 4 des Vertrags bewertet [1]. Diese Entscheidung beseitigt frühere Benachteiligungen und etabliert digitale Formate als reguläre Fortbildungswege. Für die Praxis bedeutet das: Fortbildungsplanung wird ortsunabhängiger, weniger fehleranfällig bei der Punktezuordnung und leichter mit Praxisabläufen vereinbar. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Selbstorganisation und Qualitätssicherung bei der Auswahl geeigneter Formate. Anbieter müssen die vertraglichen Kriterien erfüllen, damit Punkte anerkannt werden; Praxisleitungen sollten daher die jeweiligen Teilnahme- und Bewertungsmodalitäten dokumentieren. Die neu gewonnene Flexibilität erleichtert insbesondere den Zugang zu spezialisierten Themen und interdisziplinären Updates, die in Präsenz nur punktuell verfügbar waren. Sie schafft zudem mehr Planungssicherheit für Teams mit Teilzeitkräften und für Praxen mit mehreren Standorten [1].
Aufhebung der Präsenzquote: Konsequenzen für Planung und Nachweise
Die frühere Pflicht, mindestens 50 Prozent der Fortbildungspunkte in Präsenz zu sammeln, wurde aufgehoben. Damit entfällt die Notwendigkeit, eine feste Präsenzquote nachzuweisen, und die gesamte Punktzahl kann über digitale Formate erreicht werden [1]. Praktisch bedeutet das: Für die Dokumentation zählen Inhalt, Umfang, Zertifikat und die vertraglich festgelegte Punktebewertung, nicht die Durchführungsform. Teams können thematisch fokussierter planen, Anfahrtszeiten und -kosten minimieren und Ausfallzeiten im Praxisbetrieb senken. Gleichwohl bleibt interne Qualitätssicherung wichtig: Materialien, Teilnahmebestätigungen, Prüfungs- oder Reflexionsnachweise sollten systematisch archiviert werden, um bei Prüfungen eine lückenlose Beleglage sicherzustellen. Leitungskräfte können Fortbildungsjahrespläne jetzt stärker auf versorgungsrelevante Schwerpunkte zuschneiden, statt Terminlogistik für Präsenz zu priorisieren. Auch für kurzfristige Kompetenzanpassungen, zum Beispiel bei Leitlinienupdates oder neuen Verordnungsanforderungen, eignen sich modulare Online-Formate. Die Aufhebung der Präsenzquote fördert so eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Fortbildung über das Jahr hinweg [1].
Betrachtungszeitraum 2022–2025: rückwirkende volle Punkte für Online
Der aktuelle vierjährige Betrachtungszeitraum endet am 31.12.2025. Alle seit 2022 absolvierten Online-Fortbildungen zählen rückwirkend mit der vollen Punktzahl in diesen Zyklus, sofern sie den Kriterien nach Anlage 4 entsprechen [1]. Das ist für viele Praxen entscheidend, die in den vergangenen Jahren pandemiebedingt oder aus organisatorischen Gründen überwiegend auf digitale Angebote gesetzt haben. Sie müssen ihre Punkte nicht neu bewerten oder Präsenzanteile nachholen. Für die Abschlussprüfung des Zyklus empfiehlt sich eine frühzeitige Bestandsaufnahme: Welche Zertifikate liegen vor, welche Punkte wurden anerkannt, welche Themen sind doppelt belegt, und welche Lücken bestehen noch bis Jahresende 2025? Eine strukturierte Mappe oder digitale Ablage mit Inhaltsangaben, Datum, Anbieterdaten und Punktebewertung erleichtert die Nachweispflicht. Wer bis Herbst 2025 Defizite feststellt, kann diese gezielt über Online-Module ausgleichen, ohne Reisezeiten einplanen zu müssen. Damit erhöht die rückwirkende Gleichstellung die Rechtssicherheit und reduziert das Risiko, zum Zyklusende in Zeitdruck zu geraten [1].
Neuer Zyklus 2026–2029: klare Punktevorgaben nach Funktion
Der nächste offizielle Betrachtungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2029. Für Praxisinhaber:innen und fachliche Leitungen sind in diesem Zyklus 60 Fortbildungspunkte verbindlich zu erbringen, während für angestellte Therapeut:innen ohne Leitungsfunktion 20 Punkte vorgeschrieben sind [1]. Diese Vorgaben schaffen eine klare Differenzierung nach Verantwortung und Aufgabentiefe im Praxisalltag. Leitungen tragen üblicherweise mehr Aufgaben in Qualitätssicherung, Supervision und Konzeptentwicklung, was die höhere Punktevorgabe abbildet. Für angestellte Therapeut:innen ermöglicht das 20-Punkte-Ziel eine planbare, kontinuierliche Kompetenzentwicklung, ohne die Versorgungskapazität zu belasten. Organisationen sollten die Rollenverteilung aktuell halten und Funktionswechsel dokumentieren, um Zuständigkeiten und Punkteziel korrekt zuzuordnen. Bei Mehrfachrollen empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung, nach welcher Funktion die Punkte zu erfüllen sind. Die Einhaltung basiert auf den Regeln der Anlage 4 des Versorgungsvertrags; Praxisleitungen sollten Mitarbeitende transparent informieren und interne Fristen setzen, um die vierjährige Spanne effektiv zu nutzen [1].
Digitale Formate decken den vollen Bedarf: strategische Nutzung
Da Online-Fortbildungen Präsenz rechtlich und punktetechnisch gleichgestellt sind, können künftig sämtliche Punkteanforderungen über digitale Angebote erfüllt werden, bis hin zu 60 Punkten bei Leitungen oder 20 Punkten bei Angestellten [1]. Für die strategische Planung empfiehlt sich ein Mix aus Live-Webinaren, asynchronen Modulen und Blended-Elementen, der den Praxisalltag berücksichtigt. Sinnvoll ist eine Jahresstruktur: zum Beispiel jeweils ein thematischer Schwerpunkt pro Quartal, ergänzt um kurze Mikro-Lerneinheiten für aktuelle Fragestellungen. Bei der Auswahl sollten Praxisleitlinien, Diagnostik- und Therapieinnovationen sowie Abrechnungs- und Verordnungsupdates priorisiert werden. Interaktive Formate mit Fallreflexion und Feedback fördern die Übertragbarkeit in die Versorgung. Wichtig bleibt die Prüfung, ob Anbieter eindeutig die Punktevergabe nach Anlage 4 ausweisen und die notwendigen Teilnahmebestätigungen bereitstellen. Für den Teamzusammenhalt kann es sich lohnen, ausgewählte Online-Seminare synchron zu absolvieren und im Anschluss interne Fallbesprechungen einzubauen, um den Transfer zu sichern. So verbinden Teams Flexibilität mit kollegialem Lernen [1].
Praxismanagement: Dokumentation, Nachweisführung und Controlling
Die Fortbildungspflicht ist eine vertragliche Vorgabe, deren Erfüllung nachweisbar sein muss. Empfehlenswert ist ein zentrales Register pro Mitarbeiter:in mit Datum, Titel, Anbieterdaten, Format, Dauer, Punktebewertung und Zertifikat. Ein quartalsweises Controlling macht Lücken früh sichtbar. Für Leitungen mit 60-Punkte-Ziel lassen sich Meilensteine setzen, etwa 15 Punkte pro Jahr, um Puffer für unvorhergesehene Ereignisse zu schaffen. Bei Teamwechseln oder Elternzeiten sollte die Planung angepasst werden, damit keine Perioden ohne Fortschritt entstehen. Auch wenn es keine Präsenzquote mehr gibt, kann eine interne Policy Mindestanteile für interaktive Formate vorsehen, um Praxisrelevanz zu stärken. Abschließend lohnt eine jährliche Portfolio-Sichtung: Welche Kompetenzen wurden ausgebaut, welche Versorgungsbedarfe bleiben offen, welche Themen sollten im kommenden Jahr priorisiert werden? Diese systematische Herangehensweise reduziert Audit-Risiken und unterstützt Qualitätsentwicklung im Sinne der Vertragsanforderungen der Anlage 4 [1].
Übergang 2025/2026: Doppelcheck für Bestände und Rollenklarheit
Der Zykluswechsel verlangt Aufmerksamkeit in zwei Bereichen: vollständige Erfüllung bis 31.12.2025 sowie klare Ziele ab 01.01.2026. Wer 2022 bis 2025 vorwiegend online gelernt hat, profitiert von der rückwirkenden vollen Punkteanerkennung und kann etwaige Restbedarfe gezielt bis Jahresende schließen [1]. Parallel sollten Rollen und Verantwortlichkeiten für 2026–2029 eindeutig festgelegt und kommuniziert werden, um die korrekten Punktevorgaben anzuwenden. Sinnvoll ist eine Übergabedokumentation: Letzter Stand 2025, Soll-Ziele 2026, gebuchte Maßnahmen Q1, geplante Schwerpunkte, Verantwortlichkeiten für Nachweise. Für Neuzugänge ab 2026 empfiehlt sich ein Onboarding mit Übersicht zur Anlage 4, internen Prozessen und Ansprechpartner:innen. Praxisintern kann ein kurzer Leitfaden helfen: Kriterien für Anbieterwahl, Ablauf der Zertifikatseinreichung, Fristen für das interne Reporting. So gelingt der Übergang ohne Medienbrüche und ohne Punktverlust [1].
Chancen für Versorgung und Karriereentwicklung
Die Gleichstellung digitaler Formate eröffnet neue Wege für Spezialisierung und zeitnahe Aktualisierung des Wissensbestands. Themenschwerpunkte können flexibler vertieft werden, etwa im Bereich kindlicher Sprachentwicklungsstörungen, neurologischer Störungsbilder oder Stimmtherapie. Fachliche Leitungen können Curricula aufbauen, die die 60 Punkte über vier Jahre mit klaren Kompetenzstufen verknüpfen. Angestellte nutzen 20 Punkte gezielt für Profilbildung oder für das Schließen individueller Kompetenzlücken. Interdisziplinäre Online-Angebote erleichtern zudem die Abstimmung mit angrenzenden Heilmittelbereichen, was den Transfer in multiprofessionelle Versorgungssettings fördert. Kurzfristig erhöht die Flexibilisierung die Teilnahmequoten, mittelfristig lässt sich die Ergebnisqualität durch strukturierte Transferinstrumente steigern, etwa Fallkonferenzen oder Peer-Feedback nach absolvierten Modulen. Für die Patient:innenversorgung bedeutet das potenziell mehr Evidenznähe im Alltag und schnellere Aufnahme neuer Verfahren, sofern sie vertragskonform nach Anlage 4 bewertet sind [1].
Häufige Fragen
Zählen meine Online-Fortbildungen aus 2022 und 2023 voll für den laufenden Zyklus?
Ja. Online-Fortbildungen gelten seit 2022 rückwirkend als voll gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen und werden mit der vollen Punktzahl nach Anlage 4 bewertet. Sie zählen daher vollständig in den Zyklus 2022–2025, sofern die jeweiligen Kriterien erfüllt und Nachweise vorhanden sind [1].
Gibt es ab 2026 noch eine Pflicht, einen Teil der Punkte in Präsenz zu absolvieren?
Nein. Die frühere Vorgabe, mindestens 50 Prozent der Punkte in Präsenz zu sammeln, wurde aufgehoben. Online-Formate können ab 2026 den gesamten Punktbedarf abdecken, sofern sie den vertraglichen Anforderungen entsprechen und entsprechend zertifiziert sind [1].
Wie viele Punkte brauche ich als fachliche Leitung im Zeitraum 2026–2029?
Für Praxisinhaber:innen und fachliche Leitungen sind 60 Fortbildungspunkte im Betrachtungszeitraum 2026–2029 verbindlich. Die Erfüllung erfolgt nach den Kriterien der Anlage 4 des Versorgungsvertrags. Eine jährliche Planung mit Meilensteinen erleichtert die Zielerreichung [1].
Welche Punktevorgabe gilt für angestellte Therapeut:innen ohne Leitungsfunktion?
Für angestellte Therapeut:innen ohne Leitungsfunktion sind 20 Fortbildungspunkte im Zyklus 2026–2029 vorgeschrieben. Auch hier können Online-Formate den vollen Bedarf abdecken, sofern sie vertraglich anerkannt sind und entsprechende Nachweise vorliegen [1].
Wann beginnt der nächste Betrachtungszeitraum nach 2025?
Der nächste Betrachtungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und läuft bis 31.12.2029. Bis zum 31.12.2025 sollten die Anforderungen des aktuellen Zyklus erfüllt und dokumentiert sein. Ab 2026 gelten die differenzierten Punktevorgaben je nach Funktion im Team [1].
Fazit
Die Fortbildungspflicht in der Logopädie ist durch die Gleichstellung digitaler Formate deutlich flexibler geworden. Online-Fortbildungen zählen seit 2022 rückwirkend voll, die Präsenzquote entfällt, und ab 2026 gelten klare Punktevorgaben: 60 Punkte für Leitungen, 20 Punkte für Angestellte. Praxen sollten den Zyklus 2022–2025 sauber abschließen, Rollen für 2026–2029 definieren und Fortbildungspläne mit belastbaren Nachweisen nach Anlage 4 ausstatten. So wird Fortbildung planbar, auditfest und wirksam für die Versorgung [1].

