Teilselbstständigkeit in der Ergotherapie starten rechtliche Tipps und Online-Marketingstrategien entdecken






Wer überlegt, eine ergotherapeutische Beratung anzubieten und sich dabei nur teilweise oder komplett selbstständig zu machen, stellt sich oft zahlreiche Fragen zu rechtlichen Vorgaben, zur Vermarktung und zur Organisation der eigenen Praxis. Es existieren verschiedene Optionen, wie die eigene Tätigkeit ausgestaltet werden kann – ob in Kombination mit einer bereits bestehenden Stelle oder als völlig neues Kapitel der beruflichen Laufbahn. Die folgenden Ausführungen richten sich insbesondere an Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, können aber auch für andere therapeutische Disziplinen wie Physiotherapie oder Logopädie interessant sein. Im Fokus stehen zentrale Themen wie Freiberuflichkeit und Gewerbeanmeldung, die mögliche Verwendung des Begriffs „Therapie“, die relevanten Ansprechpartner in Verbänden und Berufskammern sowie Tipps zur Generierung von Selbstzahlerkundschaft online. Dabei soll es stets darum gehen, einen sicheren und dennoch flexiblen Rahmen zu schaffen, der den Einstieg in die Selbstständigkeit so leicht wie möglich macht.

Die ersten Überlegungen: Was bedeutet Teilselbstständigkeit?

Unter Teilselbstständigkeit wird häufig eine Tätigkeit verstanden, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeführt wird. Dies kann beispielsweise eine feste Anstellung in einer Praxis oder Klinik sein, die durch eine zeitlich begrenzte selbstständige Nebentätigkeit ergänzt wird. Vor allem für Ergotherapeuten und ähnliche Gesundheitsberufe bietet es sich an, schrittweise in die Selbstständigkeit zu starten und dabei zunächst Kunden auf Selbstzahlerbasis zu betreuen. Gerade wer keine umfassende Anschubfinanzierung zur Verfügung hat, profitiert davon, seine Angebote schrittweise aufzubauen.

Die Tätigkeit kann vor Ort in eigenen Räumlichkeiten stattfinden, aber auch online durchgeführt werden – etwa in Form von Beratungsgesprächen, Schulungen oder digitaler Kursangebote. Da hier oft keine unmittelbare medizinische Heilabsicht im Fokus steht, sondern präventive oder beratende Dienstleistungen, ergeben sich Freiräume im Umgang mit offiziellen Zulassungsvoraussetzungen. Dennoch lohnt es sich, sorgfältig zu prüfen, ob und in welchem Umfang therapeutische Dienstleistungen – zum Beispiel Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie – ohne ärztliche Verordnung oder Kassenzulassung angeboten werden dürfen.

Rechtlicher Rahmen: Freiberuflich oder gewerblich?

Grundlegend ist zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit zu unterscheiden. Einerseits bietet die Ergotherapie viele Elemente, die in den Katalog freiberuflicher Tätigkeiten nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes fallen könnten. Andererseits wird Ergotherapie nicht ausdrücklich erwähnt. Ob die eigene Tätigkeit als Freiberufler zugelassen wird, hängt vom regional zuständigen Finanzamt ab. Dort kann individuell geprüft werden, ob die angebotenen Leistungen der typischen beruflichen Tätigkeit eines Heilberufs entsprechen. Fällt die Beurteilung positiv aus, genügt eine Anmeldung beim Finanzamt. Bei einer gewerblichen Einstufung hingegen ist zusätzlich zur Anmeldung beim Finanzamt eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt erforderlich.

Die Abgrenzung ist in aller Regel dann einfacher, wenn eine staatlich anerkannte Ausbildung vorliegt (wie bei Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder Logopäden) und die ausgeübte Tätigkeit dem erlernten Beruf im Kern entspricht. Wer parallel zur klassischen Therapieform beispielsweise beratende oder präventive Kurse anbietet, muss prüfen, ob diese Leistungen vom Finanzamt als aus der Qualifikation resultierend eingestuft werden. Ist dies der Fall, erfolgt meist die Einordnung als freiberufliche Tätigkeit. Kommt es hingegen zu einer gewerblichen Einstufung, sollte man bei der Gewerbeanmeldung angeben, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeführt wird. Dies kann sowohl für die Steuerberechnung als auch für die Mitgliedsbeiträge bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) relevant sein.

Flexibilität in der Praxis

Für Ergotherapeuten, die bereits eine Anstellung haben, kann die Selbstständigkeit im Nebenerwerb zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Dadurch bleibt das finanzielle Risiko überschaubar, und neue Ideen können in Ruhe erprobt werden. Gerade für Fachkräfte, die nebenbei Online-Beratungen, Seminare oder Workshops anbieten möchten, ist die Teilselbstständigkeit ein attraktives Modell. Langfristig kann sich daraus eine vollständige Selbstständigkeit entwickeln. Wichtig ist, dass die vertraglichen Regelungen mit dem Arbeitgeber solche Nebentätigkeiten zulassen. Ebenso sollte die Frage geklärt sein, ob arbeitsrechtliche Restriktionen (z. B. Konkurrenzverbot) bestehen.

Anmeldung und behördliche Pflichten

Für angehende Selbstständige im Bereich Ergotherapie stellen sich schnell Fragen zum konkreten Anmeldeprozedere. Falls eine freiberufliche Einstufung möglich ist, muss das zuständige Finanzamt über die geplanten Aktivitäten informiert werden. Das Finanzamt prüft daraufhin, ob die Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird. Sobald diese Anerkennung vorliegt, reichen fortan die Steuererklärung und gegebenenfalls vierteljährliche Vorauszahlungen.

Kommt es zu einer gesellschafts- oder unternehmensrechtlichen Konstruktion, die eher gewerblichen Charakter hat (zum Beispiel bei bestimmten Mischformen, größeren Kooperationspraxen oder Zusatzleistungen jenseits therapeutischer Beratung), ist die Anmeldung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt Pflicht. Auch hier bedarf es im Zweifelsfall einer Rücksprache mit dem Finanzamt. Liegt die Anmeldung erfolgreich vor, wird vom Gewerbeamt häufig eine Mitteilung an die IHK weitergeleitet, die dann auf den Neu-Unternehmer oder die Neu-Unternehmerin zukommt.

Berufsgenossenschaft und weitere Versicherungen

Ergotherapeuten sind verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden. Das gilt generell für Beschäftigte im Gesundheitswesen, einschließlich Physiotherapeuten und Logopäden. Bei einer Teilselbstständigkeit empfiehlt es sich, Kontakt mit der BGW aufzunehmen und den eigenen Fall zu schildern. Die BGW beziehungsweise deren Beratungsstellen können Klarheit geben, welche Beiträge anfallen und welche Sicherheitsvorkehrungen in puncto Arbeitsschutz zu treffen sind. Eine entsprechende Anmeldung ist auch für eine nebenberufliche Praxis erforderlich.

Über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft hinaus sind weitere Versicherungen sinnvoll. Da im Gesundheitsbereich das Risiko von Haftungsansprüchen grundsätzlich besteht, empfiehlt sich neben einer Betriebshaftpflichtversicherung auch eine Berufshaftpflichtversicherung, die speziell auf therapeutische Leistungen ausgelegt ist. Darüber hinaus kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, eventuelle Konflikte, beispielsweise mit Patienten, gelassener anzugehen. Wer einen Online-Service anbietet, sollte sicherstellen, dass auch für digitale Beratungsleistungen und mögliche Datenschutzthemen entsprechender Schutz besteht.

Der Begriff „Therapie“: Dos and Don’ts

Wer sich lediglich beratend betätigt und online Kurse oder Trainings anbietet, kann schnell vor der Frage stehen, ob der Begriff „Therapie“ auf der eigenen Website, in Aushängen oder Werbematerialien verwendet werden darf. Bei offiziellen Heilmittelerbringern, die mit ärztlicher Verordnung arbeiten, ist das selbstverständlich. Bei rein beratenden oder präventiven Angeboten kann es jedoch rechtlich sensibel werden, wenn suggeriert wird, dass eine Heilabsicht im klassischen Sinne vorliegt.

Für staatlich anerkannte Ergotherapeuten stellt die Verwendung des Begriffs meist kein Problem dar – vorausgesetzt, die Tätigkeiten entsprechen tatsächlich dem Inhalt der beruflichen Ausbildung und bewegen sich im Rahmen der geltenden Bestimmungen. Wer eine Leistung anbieten möchte, die zwar auf ergotherapeutischem Fachwissen basiert, aber nicht als heilende oder rehabilitierende Maßnahme zu verstehen ist, sollte dies deutlich machen. In manchen Fällen kann es ratsam sein, eher neutrale Begriffe wie „Beratung“, „Coaching“ oder „Training“ zu verwenden, vor allem wenn keine gesetzliche Heilbehandlung in Anspruch genommen wird.

Strategische Verwendung auf der Website

Da der Begriff „Therapie“ bei potenziellen Klienten Vertrauen schaffen kann, sollten Anbieter genau abwägen, wie sie sich positionieren. Nutzer von Online-Dienstleistungen sind häufig auf der Suche nach Orientierung und möchten sicher sein, dass sie von qualifizierten Fachkräften betreut werden. Hier kann die direkte Ansprache als „Ergotherapeutische Beratung“ durchaus Sinn ergeben. Eine klare Differenzierung, was die jeweiligen Angebote leisten und was nicht, verhindert Missverständnisse. Wer plant, ohne ärztliche Verordnung und in Form von Selbstzahlerleistungen tätig zu sein, sollte die Grenzen einer nicht-verordneten Behandlung kennen und transparent kommunizieren.

Online-Marketing und Selbstzahlerangebote

Da immer mehr Personen digitale Formen der Beratung und Unterstützung nachfragen, ergibt sich für Ergotherapeuten eine lohnende Chance, auch abseits der klassischen Kassenzulassung Klientinnen und Klienten zu erreichen. Teilweise kann dies eine reine Online-Beratung sein, beispielsweise über Videoanrufe, Chat-Programme oder webbasiere Telefonkonferenzen. Wer online Kurse anbietet – etwa zu Themen wie Alltagsbewältigung, Stressmanagement oder Ergonomie am Arbeitsplatz – spricht eine wachsende Zielgruppe an, die sich Flexibilität und zeitsparende Alternativen wünscht.

Wichtige Aspekte für den Online-Auftritt

  • Professioneller Webauftritt: Eine gut strukturierte Website bietet potenziellen Klienten erste Informationen. Sie kann klare Hinweise auf Fachkompetenz und die Schwerpunktthemen der Beratung enthalten. Idealerweise gibt es eine separate Rubrik mit Antworten zu häufigen Fragen.
  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Gerade im Gesundheitssektor herrscht ein hoher Anspruch an den Schutz personenbezogener Daten. Daher ist es essentiell, sichere Tools und Plattformen für Videoberatung oder Online-Kurse einzusetzen.
  • Transparente Preisgestaltung: Da es um Selbstzahlerleistungen geht, erwarten viele Kunden eine klar kommunizierte Kostenstruktur, etwa pro Sitzung oder pro Monatspaket.
  • SEO-Optimierung: Um von Suchmaschinen gefunden zu werden, sind relevante Keywords wie „Ergotherapie“, „Physiotherapie“, „Logopäde“, „Gesundheit“ und „Praxis“ in Texten und Metadaten entscheidend. Zusätzlich erhöhen Blogbeiträge zu verschiedenen Fachthemen die Reichweite.

Kostenkalkulation und Finanzierung

Die Finanzierung der eigenen Teilselbstständigkeit wirft verschiedene Fragen auf: Wie viel Kapital ist notwendig, um Räumlichkeiten und Ausstattung zu beschaffen? Was kostet die Veröffentlichung einer Website oder von Marketingmaterialien? Wer hauptsächlich online arbeitet, spart viele der klassischen Kosten, sollte aber dafür in digitale Infrastruktur investieren – beispielsweise in eine hochwertige Webcam, professionelle Software für Videokonferenzen und einen datenschutzkonformen E-Mail-Provider. Darüber hinaus benötigen viele Gründer ein gewisses Budget für Versicherungen und eventuelle Gebühren bei Behörden.

Wer dennoch plant, eine eigene Praxis oder Therapieraum einzurichten, um neben den Online-Angeboten auch persönliche Sitzungen abzuhalten, sollte die Miet- und Unterhaltskosten, Ausgaben für Geräte (zum Beispiel Hilfsmittel, Tests oder spezielle Therapiematerialien) und ein gewisses Startkapital für Eventualitäten einkalkulieren. Gerade in größeren Städten kann die Miete schnell zu einem entscheidenden Kostenfaktor werden. Umfassende Informationen erhalten Gründerinnen und Gründer häufig bei kostenlosen Erstberatungen der lokalen IHK oder bei Berufsverbänden.

Zusammenarbeit mit Berufsverbänden und Netzwerken

Für Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und ähnliche Heilmittelerbringer existieren diverse Berufsverbände, die hilfreiche Informationen für Gründungswillige zur Verfügung stellen. Wer sich selbstständig machen möchte, kann dort oftmals erfahren, welche Leistungen angeboten werden dürfen, ohne zwingend an eine ärztliche Verordnung gebunden zu sein. Neben dem fachlichen Austausch und Beratung bieten viele Verbände Checklisten oder Musterverträge, die dabei helfen, den Start zu strukturieren.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbände kennen sich in der Regel mit den Besonderheiten der jeweiligen Berufsbilder gut aus und wissen, wie die aktuelle Rechtslage im Detail aussieht. Gerade Fragen zum Heilpraktikergesetz, zur Gebührenordnung bzw. zu Abrechnungen mit Privatkassen oder Selbstzahlern werden dort kompetent beantwortet. Ein weiterer Pluspunkt der Verbandsmitgliedschaft ist die Gelegenheit, berufliche Netzwerke aufzubauen, Kooperationspartner zu finden und eventuell an regionalen Events teilzunehmen, um die eigenen Leistungen bekannter zu machen.

Beratungsstrukturen nutzen

Abseits der Berufsverbände bieten in Deutschland auch allgemeine Institutionen wie Industrie- und Handelskammern oder Wirtschaftsförderungen Unterstützungsprogramme für Gründer an. Oft lassen sich dort Fragen zu Finanzierung, Marketing oder Geschäftsmodellen klären. Zudem existieren spezielle Existenzgründungsberatungen, die auf Heilmittelerbringer und medizinische Berufe fokussiert sind. Diese können helfen, passende Finanzierungsquellen zu evaluieren, Businesspläne zu erstellen oder Marketingstrategien für die eigene Praxis beziehungsweise Online-Angebote zu entwickeln.

Wer sich umfassend informieren möchte, kann auch auf das Angebot von Universitäten, Fachhochschulen oder kommunalen Gründungszentren zurückgreifen, die häufig Workshops und Seminare rund um das Thema Selbstständigkeit anbieten. Gerade das Zusammenspiel von Online-Beratung, physischer Praxis und dem Aufbau spezifischer Kurse ist ein weites Feld, in dem es sich lohnt, Expertise einzuholen. So werden typische Fehlerquellen vermieden, etwa unklare Verträge mit Kooperationspartnern oder unzureichender Versicherungsschutz bei Veranstaltungen.

Praxisbeispiel: Online-Ergotherapie und Workshops

Ein Beispiel aus der Praxis könnte so aussehen: Eine Ergotherapeutin entschließt sich, neben ihrer Teilzeitstelle in einer Rehaklinik an zwei Abenden pro Woche eine Online-Ergotherapie-Beratung anzubieten. Zusätzlich bereitet sie einen Online-Kurs vor, der sich an Personen richtet, die ihre motorischen Fähigkeiten nach längerer Schreibtischarbeit erhalten oder verbessern möchten. Die potenziellen Teilnehmer buchen den Kurs als Selbstzahlerleistung und erhalten eine Mischung aus Video-Lektionen, Live-Sitzungen und Arbeitsblättern für das Eigentraining zu Hause.

Bei einer solchen Konstellation ist zunächst zu klären, ob das Finanzamt die Tätigkeit als freiberuflich einstuft. Bei einer positiven Bewertung genügt die Erstellung einer Steuernummer für die selbstständige Arbeit sowie die Registrierung bei der Berufsgenossenschaft. Anschließend konzipiert die Therapeutin ihre Kurse und richtet eine Website ein, auf der sie ihr Fachwissen präsentiert. Da sie über eine staatlich anerkannte Qualifikation verfügt, darf sie sich als Ergotherapeutin bezeichnen. Dennoch macht sie klar, dass ihre Online-Angebote keinen Arztbesuch ersetzen und nicht als Heilbehandlung auf Rezept angeboten werden.

In der Werbung spielt sie bewusst mit Keywords wie „Ergotherapie“, „Gesundheit“, „Praxis“ und „Bewegungsförderung“. Dadurch verbessert sich das Ranking in den Suchmaschinen, was ihr hilft, schneller Kunden zu gewinnen. Parallel nutzt sie soziale Netzwerke, um über ihre eigenen Kurserfahrungen zu berichten. Wichtig ist, dass sie die Grenzen ihres Tätigkeitsbereichs wahrt. Sobald ein Kunde ein Problem schildert, das eine ärztliche Abklärung oder eine konventionelle Ergotherapie unter Kassenzulassung erfordert, verweist sie an entsprechende Einrichtungen.

Vermarktungsstrategien: Mehr als nur Online

Wer sich nicht nur digital, sondern auch lokal vernetzen möchte, kann mit Gesundheitszentren, Fitnessstudios, Arztpraxen oder Senioreneinrichtungen kooperieren. Physiotherapie- und Logopädiepraxen sind häufig dankbare Partner, wenn es um ganzheitliche Konzepte für Klienten geht. Gemeinsame Workshops oder Infoabende zum Erhalt und zur Förderung von Alltagsfähigkeiten können das Spektrum an Selbstzahlerleistungen erweitern und neue Klienten ansprechen.

Informationsveranstaltungen eignen sich zudem, um das eigene Kompetenzfeld vorzustellen und Vertrauen aufzubauen. Denkbar sind Kooperationen mit Volkshochschulen oder Vereinen, die gezielt Kurse für bestimmte Zielgruppen anbieten. Je breiter das Netzwerk, desto höher sind die Chancen, dass Menschen an der Beratung und den Dienstleistungen interessiert sind und die jeweiligen Angebote weiterempfehlen.

Chancen und Grenzen der Teilselbstständigkeit

Ein großer Vorteil der Teilselbstständigkeit besteht in der Flexibilität. Während bei einer klassischen Vollselbstständigkeit das finanzielle Risiko recht hoch sein kann, ermöglicht die Kombination mit einer Teilzeitstelle oder einer anderen Haupttätigkeit einen Puffer. Zudem kann die Work-Life-Balance besser gesteuert werden, wenn die Arbeitszeiten in der Nebentätigkeit selbst bestimmt werden können.

Gleichzeitig sollten Grenzen dieser Konstellation erkannt werden. Die Arbeitsbelastung kann rasch steigen, wenn nach einem anstrengenden Arbeitstag in der Klinik noch Online-Kurse gegeben oder verwaltet werden müssen. Eine Planung, die regelmäßige Pausenzeiten ermöglicht, verhindert Burnout und Überlastung. Darüber hinaus könnte es Unklarheiten mit dem Arbeitgeber geben, wenn eine Nebentätigkeit mit ähnlichen Patienten oder im gleichen Einzugsgebiet durchgeführt wird. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit Vorgesetzten zu suchen.

Fazit

Viele Ergotherapeuten erwägen derzeit, ihre berufliche Zukunft flexibler zu gestalten und eine Teilselbstständigkeit aufzubauen. Ähnlich wie Physiotherapeuten oder Logopäden können sie dabei ihr Fachwissen gezielt in Online-Beratungen, Workshops oder individueller Betreuung einsetzen und so einen Kreis von Selbstzahlern ansprechen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt, weshalb bei Fragen wie Freiberuflichkeit, Gewerbeanmeldung oder der Verwendung des Begriffs „Therapie“ eine enge Absprache mit dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und Fachverbänden sinnvoll ist. Vorsicht ist in puncto Heilabsicht geboten: Wer in seiner Werbung zu stark den Eindruck erweckt, eine ärztlich verordnete Therapie anzubieten, muss die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Bei reiner Beratungs- und Schulungstätigkeit kann unter gewissen Bedingungen eher von Coaching-Modellen gesprochen werden.

Letztlich führt an einer guten Planung kein Weg vorbei. Wer Aspekte wie Kosten, Versicherungen, Steuern, Zulassungen und Marketing von Anfang an strukturiert angeht, verschafft sich einen soliden Startvorteil. Eine klare Kommunikation mit potenziellen Kunden ist essenziell, damit diese wissen, was sie erwartet und in welchem Rahmen die Angebote genutzt werden können. Professionell aufbereitetes Informationsmaterial, ein stabiles Netzwerk und ein fundiertes Selbstverständnis der eigenen Rolle als Ergotherapeut oder Ergotherapeutin bilden den Grundstein für ein erfolgreiches Wirken in der Teilselbstständigkeit.

Die Erfahrungen zeigen, dass eine solche berufliche Kombination aus festem Job und Selbstständigkeit in der Gesundheitsbranche häufig sehr gut funktioniert. Sie ermöglicht es, die eigenen Kompetenzen über einen erweiterten Horizont anzubieten, ohne dabei gleich alle Sicherheitsnetze aufzugeben. Und wer dann später entscheidet, die freiberufliche Ergotherapie oder eine andere therapeutische Beratungsform auszubauen und zum Hauptberuf zu machen, kann auf die aufgebauten Strukturen zurückgreifen. Auch wenn der Weg anfangs mit viel Bürokratie und Fragen gepflastert scheint, lohnt sich die Mühe, um eine selbstbestimmte und erfüllende Laufbahn im therapeutischen Bereich zu gestalten.


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